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Im neuen Jahr gilt Bauen oder Zahlen in Tübingen

Wer in Tübingen ein baureifes Grundstück hat und es liegen lässt, muss mit deutlich mehr Steuern rechnen. Laut Baulückentataster sind 300 Eigentümer betroffen

Baustelle in der Tübinger Brunnenstraße. Wer sein Grundstück nicht bebaut, muss tief in die Tasche greifen. Die Grundsteuer C de
Baustelle in der Tübinger Brunnenstraße. Wer sein Grundstück nicht bebaut, muss tief in die Tasche greifen. Die Grundsteuer C der Stadt machts möglich. Foto: Conzelmann
Baustelle in der Tübinger Brunnenstraße. Wer sein Grundstück nicht bebaut, muss tief in die Tasche greifen. Die Grundsteuer C der Stadt machts möglich.
Foto: Conzelmann

TÜBINGEN. Wer in Tübingen ein baureifes, unbebautes Grundstück besitzt, muss mit einem erhöhten Hebesatz entsprechend dem Landesgrundsteuergesetz rechnen. Das kann teuer werden, wie ein Beispiel in Lustnau zeigt. Bisher zahlte der Eigentümer für 548 Quadratmeter Grundsteuer B in Höhe von 290 Euro. Künftig kommt die neue Grundsteuer C auf 3.923 Euro, als 3.633 Euro mehr.

»Die Stadt ist sich der Intensität dieser Belastung bewusst, hält sie aber angesichts des mit ihr verfolgten Lenkungszwecks für zumutbar«, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer am Montag im Verwaltungsausschuss. Der Gemeinderat soll am Donnerstag entscheiden. Eine Empfehlung bekam er vom Verwaltungsausschuss nicht, zu viele Fragen stünden noch im Raum, hieß es. Das Thema ist brisant, der Zorn der Eigentümer gewiss. Die Diskussion im Ausschuss blieb spärlich.

Spekulationen vermeiden

Die Zielrichtung ist klar: Durch das neue Instrument werde ein »signifikanter Anreiz« geschaffen, damit unbebaute Grundstücke durch Bebauung genutzt oder zu diesem Zweck verkauft werden. Außerdem will die Stadt die Zurückhaltung von baureifen unbebauten Grundstücken zu Spekulationszwecken vermeiden. »Eigentümer, die ihre Grundstücke nicht bebauen, sollen mit finanziellen Nachteilen rechnen müssen«, heißt es ganz deutlich in der Vorlage, über die der Gemeinderat entscheiden soll.

So werde das Ziel verfolgt, die Baulandmobilisierung für den Wohnungsbau schnell und effizient voranzutreiben und die Innenentwicklungen zu fördern. Andererseits würden Eigentümer der baureifen unbebauten Grundstücke durch die höhere Steuer »nicht unverhältnismäßig be- oder überlastet«, glaubt Palmer. Sie hätten ja weiterhin das volle Eigentum an ihren Flächen und die Möglichkeit, ihr Grundstück zu bebauen oder zu verkaufen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Gemeinwohl fördern

Die Hebesatzhöhe von 540 Prozent stelle einen gewichtigen finanziellen Anreiz dar, um die Entscheidung zur Bebauung zu beschleunigen, ohne in die Substanz des Eigentums selbst einzugreifen. Das Eigentum und das Erbrecht werden weiterhin gewährleistet. Die Grundsteuer C sei demnach eine Maßnahme, die darauf abziele, das Gemeinwohl zu fördern, indem sie ungenutzte Flächen für die Innenentwicklung und den Wohnungsbau aktiviere. Die Einführung einer Grundsteuer C unterstützt die Innenentwicklung der Universitätsstadt Tübingen und schont dadurch die natürlichen Ressourcen im Außenbereich.

Das Bundesfinanzministerium in Berlin liefert hierfür eine ähnliche Begründung. Insbesondere in Ballungsgebieten bestehe ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke werde dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke würden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindere, dass dringend benötigter Wohnraum entstehte. Die Grundsteuer C verteuere die Spekulation und schaffe finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. (GEA)