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Grundsteuer: Nehrens Einnahmen bleiben auch nach Reform gleich

Der Gemeinderat hat sich auf einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer B geeinigt.

Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

NEHREN. Anlass für eine breite Diskussion im Nehrener Gemeinderat war die Festlegung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer am Montag nicht. »Wir schlagen vor, die Steuer aufkommensneutral zu beschließen«, erklärte Bürgermeister Egon Betz vor dem Gremium.

Das bedeute: Die Gemeinde möchte den neuen Hebesatz so anpassen, dass sie durch die neu berechnete Grundsteuer genauso viel verdient wie bisher mit dem alten System. Dabei werde es starke Verschiebungen bei den Grundstücken geben, wie Betz weiter ausführte: »Aber das ist ja vom Gesetzgeber durchaus so gewollt.«

Grob könne verallgemeinert werden: Große Grundstücke mit altem Haus würden mehr Steuer kosten, kleine Grundstücke mit neuem Haus würden hingegen billiger werden. Eine feste Regel sei das nicht, daher müsse immer der Einzelfall betrachtet werden. Bei der Grundsteuer-Reform hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg für das Grundvermögen – die Grundsteuer B – mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt und sich nicht an die Bundesvorgaben gehalten. In Zukunft wird der Gebäudewert auf einem Grundstück nicht mehr relevant sein, sondern lediglich die Fläche.

Rund 600.000 Euro Einnahmen

Bereits in den vergangenen Jahren haben die Finanzämter den Grundsteuerwert und den Messbetrag nach dem neuen System errechnet. An diese Parameter müsse nun der Hebesatz so angepasst werden, dass nicht zu viel Geld in der Gemeindekasse lande. »Der Hebesatz ist das Instrument der Gemeinde«, erklärte Kämmerer Frank Schmeckenbecher. Man habe sich bei der Berechnung an den Einnahmen der Grundsteuer B aus dem Jahr 2023 orientiert, die mit rund 600.000 Euro zu Buche schlugen.

Um diesen Wert im kommenden Jahr zu erreichen, müsste der Hebesatz daher auf 215 Prozent herabgesetzt werden – bislang liege er bei 370 Prozent. Für die Grundsteuer A, die für Landwirtschafts- und Forstflächen fällig wird und sich am Bundesmodell orientiert, schlug die Gemeinde einen Hebesatz von 440 Prozent vor. Die Gewerbesteuer hingegen solle bei den bisherigen 370 Prozent verbleiben. »Das wird noch spannend, weil der Teufel ja bekanntlich im Detail steckt«, sagte Betz mit Blick auf eventuelle Überraschungen bei den Beträgen.

Bei Fragen melden

Er forderte die Räte und Nehrener Bürger auf, die neuen Abrechnungen gut zu sichten und sich bei Fragen im Rathaus zu melden. »Wir hoffen, dass wir die Bescheide bis Ende Januar rausschicken können«, so Schmeckenbecher. Für die Gemeinderäte war der Fall klar: Ohne weitere Fragen stimmte das Gremium einheitlich für den Vorschlag der Verwaltung. Eine etwaige Einführung der Grundsteuer C wurde nicht besprochen. (pru)