TÜBINGEN. Selten lagen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers so weit auseinander. Während Staatsanwalt Lukas Bleier nach der Beweisaufnahme den »objektiven Tatbestand« als erfüllt ansah und Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten für den pensionierten Notar sowie von einem Jahr und sechs Monaten für den Geschäftsführer mehrerer Reha-Zentren forderte, gingen die Verteidiger Dr. Ralph Walker und Dr. Benjamin Chiumento von Freisprüchen für ihre Mandanten aus. Rechtsanwalt Walker meinte gar, man könne über den Strafantrag des Staatsanwaltes »nur staunen«, er vermisse eine »Gesamtabwägung der Umstände«. Allenfalls käme eine »Verwarnung mit Strafvorbehalt« für seinen Mandanten, den 68-jährigen früheren Notar, in Betracht.
Das Schöffengericht mit Richer Benjamin Kehrer und den Schöffen Priska Schneider und Stefan Bamesberger folgte allerdings größtenteils der Argumentation des Staatsanwaltes. Der sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten eine Rabattvereinbarung geschlossen hatten. Gegen einen 25-prozentigen Nachlass bei den Notargebühren versicherte der Geschäftsführer dem Notar, weitere Beurkundungen bei ihm durchführen zu lassen. Insgesamt verzichtete der Notar, der in Tübingen bis Ende 2021 tätig war, auf mindestens 17.000 Euro - und sicherte sich damit einen zufriedenen Kunden.
Kunden fragten nach Rabatten
Die angeklagten sechs Fälle könnten indes nur die Spitze des Eisbergs gewesen sein, wie die Notarin als Zeugin aussagte, die das Notariat des Angeklagten übernommen hatte. Eine »Vielzahl an Kunden«, erklärte die Notarin vor Gericht, hätten gefragt, ob bei ihr ebenfalls Rabattvereinbarungen möglich wären. Für die junge Notarin waren die Anfragen offenbar so ungewöhnlich, dass sie diese ihrem Bezirksrevisor meldete. Dieser veranlasste sie zu weiteren Aktenprüfungen, sodass die genannten Fälle zutage traten.
Die folgten stets demselben Muster: Der Notar verschickte eine Rechnung über die vollen Notarkosten, erhielt allerdings nur rund 75 Prozent der Summe. Nachdem einige Monate verstrichen waren, wurde der Fehlbetrag storniert. Eine schriftliche Anweisung hierzu lag dem Gericht vor, ebenso wie eine E-Mail des Angeklagten Geschäftsführers, in der sich der 58-Jährige explizit auf die Rabattvereinbarung bezog.
Trotz dieser eindeutigen Beweise schwiegen die Angeklagten bis zuletzt, während ihre Verteidiger die grundsätzliche Strafbarkeit der Rabatte infrage stellten. Verteidiger Chiumento ließ zudem E-Mails verlesen, die belegen sollten, dass der angeklage Notar die Bezahlung von Beurkundungsvorgängen angemahnt hatte - was freilich nichts darüber aussagte, ob damit wirklich die volle Summe gemeint gewesen sei, oder eben nur dreiviertel davon.
Das Schöffengericht überzeugte diese Verteidigungsstrategie am Ende nicht. Der Notar wurde wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit in sechs Fällen zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt, der Geschäftsführer in gleicher Sache zu einem Jahr und vier Monaten. Beide seien »konspirativ vorgegangen« und hätten die illegale Vereinbarung auch vor den Mitarbeitern des Notariats »verschleiert«, erklärte Richter Kehrer in seiner Urteilsbegründung. Der frühere Notar muss zudem als Bewährungsauflage 7.500 Euro bezahlen, der mitangeklagte Geschäftsführer mehrerer Reha-Zentren muss 15.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (GEA)

