TÜBINGEN. Seitdem das Regierungspräsidium Tübingen (RP) der Unistadt die Genehmigung für den aktuellen Haushalt verwehrt hat, war die Verwaltung fleißig. Um knapp zwölf Millionen Euro - so die Auflage - muss das Ergebnis insgesamt verbessert werden, sonst übernimmt das RP die finanziellen Zügel und die Kommune verliert ihre Handlungsfähigkeit. »Mit kleinen Stellschrauben ist es nicht mehr getan«, erklärte Oberbürgermeister Boris Palmer dem gefassten Verwaltungsausschuss.
Warum, das erklärte die stellvertretende Fachbereichsleiterin für Finanzen, Melanie Günthner: »Die Einsparungen reichen nicht mehr aus, und Einnahmeerhöhungen sind notwendig.« Das übersetzt sich zu Steuererhöhungen. Denn grundsätzlich hat eine Kommune nur über zwei Realsteuern hohe Einnahmen: durch die Grund- und die Gewerbesteuer. Die daraus erwarteten Einnahmen waren zuletzt um einen niedrigen zweistelligen Millionenbereich eingebrochen. Zusätzlich müsse der Finanzhaushalt begutachtet werden, da Investitionen kreditfinanziert werden - und diese zu bedienen, koste nun mal Geld in Form von Zinsen und Tilgungen.
RP fährt harte Kante
Das Regierungspräsidium hatte der Unistadt daher auferlegt, ihre kreditfinanzierten Projekte in vier Kategorien einzuteilen: Bereits laufende Vorhaben, dazu diejenigen, die rechtlich verpflichtend sind, zudem die, die nicht aufschiebbar sind und schließlich die, die sich mittelfristig wirtschaftlich lohnen und sich hoher Zuschüsse erfreuen könnten. »Wir wurden mehrmals darauf hingewiesen, dass bei der Betrachtung der Kriterien ein sehr strenger Maßstab anzulegen ist«, sagte Günthner dem Gremium. Um diesem gerecht zu werden, hat die Verwaltung daher zwei Listen erstellt: Baumaßnahmen und solche, die es nicht sind. Dann wurde gekürzt und gestrichen, wo es möglich war.
Das Ergebnis reicht jedoch nicht aus. Obwohl jeder Betrag hilft - und steter Tropfen höhlt ja bekanntlich den Stein - fehlen immer noch rund 7,3 Millionen Euro zu einem genehmigungsfähigen Haushalt. »Alle Veränderungen haben wir seit Anfang des Jahres eingearbeitet«, erklärte Günthner. Man habe durch weitere Optimierungen innerhalb der Fachbereiche weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro jährlich freischaufeln können, zudem seien die realen Zahlen entgegen einer ersten Prognose um 3,6 Millionen Euro besser ausgefallen als noch im März angenommen.
Rückwirkende Steuererhöhung noch möglich
Jenseits der beiden Steuern seien zudem übrige Einnahmequellen bereits durch Gemeinderatsbeschlüsse angepasst worden, betonte OB Palmer - wie beispielsweise Kita-Gebühren und Hundesteuer. »Auch Nutzungsgebühren sind bereits erhöht worden.« Es bleibe daher aus Sicht der Verwaltung keine Alternative übrig, als die beiden Realsteuern zu erhöhen. Rückwirkend ginge das bis zum 30. Juni - wenn der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss davor fasse.
In einem Rechen-Szenario machte die Leiterin der Steuerabteilung Kristina Krasman darauf aufmerksam, dass das Gewerbe durch eine Belastungsverschiebung wegen der Grundsteuerreform um rund 2,9 Millionen Euro entlastet wurde, was mit einem Hebesatz von 415 Punkten - aktuell liegt dieser bei 390 - vollständig ausgeglichen werden könnte. Zudem würde ein Anheben der Grundsteuer B um 30 Punkte auf glatte 300 zu einer Verbesserung von 2,1 Millionen Euro führen. Damit wären die Erträge aus der Steuer zudem auch aufkommensneutral, was ohnehin das Ziel der Kommunen bei der Umsetzung der jüngsten Reform war. Jede weitere Erhöhung von zehn weiteren Prozentpunkten würde rund 700.000 Euro in die Stadtkassen spülen. Die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke steigt im Beispiel parallel dazu auf 600 Punkte an - immer die Verdopplung der Variante B.
Wie genau die Erhöhungen aber aussehen werden, muss der Tübinger Gemeinderat noch debattieren. Letztlich bestimmten die Vorgaben des RP die Höhe, sagte Palmer. »Und dann müssen wir klären, wie wir die Belastung aufteilen.« Einer in den Raum geworfenen Aufhebung der Rabattierung des Deutschland-Tickets für Tübinger Bürger erteilte der OB eine klare Absage. Der Kopplungsbeschluss an die Erhöhung der Parkgebühren, der die Vergünstigung gegenfinanziert, sei »ein klares politisches Versprechen, das wir so brechen würden«. Jedoch sei es eine Option, den im Konsolidierungspaket verabredeten Erhöhungsschritt von 45 auf 49 Euro auf den 1. Oktober vorzuziehen. »Das wäre unter den gegebenen Umständen vertretbar«, war sich Palmer sicher. (GEA)

