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Aktuell Prozess

Erste Geständnisse im Mössinger Entführungsfall

Vier der sieben Angeklagten gaben vor dem Landgericht Hechingen über ihre Mandanten geständige Erklärungen ab. Vorausgegangen waren Absprachen mit der Jugendkammer und der Staatsanwaltschaft.

Prozess wegen erpresserischen Menschenraubs
Insgesamt sieben Angeklagte stehen wegen erpresserischen Menschenraubs vor Gericht. Foto: Tatjana Bojic/DPA
Insgesamt sieben Angeklagte stehen wegen erpresserischen Menschenraubs vor Gericht.
Foto: Tatjana Bojic/DPA

MÖSSINGEN/HECHINGEN. Im Verfahren um sieben angeklagte Jugendliche und junge Erwachsene vor dem Landgericht Hechingen kommt Bewegung: Am Dienstagnachmittag konnte Richter Volker Schwarz, Vorsitzender der großen Jugendkammer am Landgericht, Vereinbarungen mit vier der sieben Angeklagten treffen. Demnach sicherte das Gericht einen bestimmten Strafrahmen zu, sofern sich die Angeklagten geständig zeigten und einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich zustimmen würden. Vorausgegangen waren mehrere Verständigungsgespräche, die einer Verkürzung des Verfahrens dienen sollten.

Vorgeworfen wird der Gruppe, gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Personen, zwei Jugendliche teils auch über Nacht gefangen gehalten und gefoltert zu haben, um vermeintliche Schulden aus Drogengeschäften einzutreiben. Tatorte waren demnach unter anderem eine Kellerwohnung in Mössingen, eine Bar in Metzingen und ein Grillplatz bei Burladingen.

Mit der Gaspistole auf das Gesicht geschossen

Gemäß der Vereinbarung drohen einem jungen Mann, der mit sechs Geschwistern in einer Großfamilie lebt, fünfeinhalb und sechs Jahren Haft, sofern er nach Jugendstrafrecht bestraft werden würde. Plädiert ein Gutachter für das Erwachsenenstrafrecht und folgt dem Gericht dieser Einschätzung, würde der Strafrahmen bei sechseinhalb bis sieben Jahren liegen. Neben zwei Brüdern gilt der Bissinger als Haupttäter, er soll unter anderem Schüsse aus einer Gaspistole auf das Gesicht eines der »Schuldner« abgegeben haben. Sein Mandant räume die Tatvorwürfe »vollumfänglich ein«, erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Freiherr von Malsen-Waldkirch. Sein Mandant entschuldige sich und sei bereit, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 7.000 Euro an sein Opfer zu bezahlen. Geld, dass die Familie zur Verfügung stellt.

Auch der mutmaßliche Fahrer der Gruppe räumte über seine Rechtsanwältin, Dr. Birgit Scheja, seine Tatbeteilung ein. Er »bereue zutiefst«, ließ seine Verteidigerin wissen, es tue ihm »wahnsinnig leid«. Ihr Mandant habe das Opfer bewacht, sei aber an den Körperverletzungen nicht beteiligt gewesen. Der junge Mann habe sich aus Suchtdruck beteiligt, sei drogenabhängig. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs sei er bereit, zwischen 2.000 und 2.500 Euro an den Geschädigten zu bezahlen. Zwei weitere Angeklagten räumten ihre Tatbeteiligungen ein, schränkten sich aber jeweils ein: An Schläge hatte der eine keine genauen Erinnerungen; der Angeklagte, der die Kellerwohnung in Mössingen zur Verfügung stellte, sei von der Gewalteskalation »überrascht« und »völlig überfordert« gewesen. Zwei Geständnisse, die die Kammer um Richter Schwarz nicht überzeugten. Nach seinen Rückfragen gaben die jungen Männer immerhin zu, dass sie gewusst hätten, es habe sich beim Streitgegenstand um Schulden aus Drogengeschäften gehandelt.

Nicht mehr als vier Ohrfeigen

Keine Vereinbarung mit dem Gericht traf der jüngere Bruder des Hauptangeklagten, dem unter anderem die Planung der Taten, Faustschläge und das Bewachen des Opfers in einem Hotelzimmer zur Last gelegt wird. Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Benjamin Fischer aus Reutlingen, gab der 18-Jährige dennoch eine Erklärung ab: Er sei von »berechtigten Forderungen« seines Bruders ausgegangen. Er habe das Opfer zudem nur geohrfeigt – »mindestens zwei, nicht mehr als viermal« und übernachtet habe man im Hotel, da es ihm peinlich gewesen sei, alkoholisiert bei seinen Eltern aufzutauchen. Später räumte er immerhin ein, dass ihm bewusst gewesen sei, dass das Opfer »nicht freiwillig« mit ihm übernachtet habe. Ob dieses Aussageverhalten zu seinen Gunsten gewertet wird, dürfte zumindest fraglich sein.

Die beiden übrigen Angeklagten schwiegen vor Gericht weiterhin. Der Prozess soll am 2. Dezember ab 9 Uhr fortgesetzt werden. Dann soll unter anderem das mutmaßliche Opfer aussagen – dessen Rechtsanwalt habe aber angekündigt, dass sein Mandant keine Aussage machen werde. Vorsorglich lädt die Jugendkammer um Richter Schwarz daher auch die Polizeibeamten als Zeugen, die den Jugendlichen im Rahmen der Ermittlungen vernommen haben. (GEA)