TÜbingen. Geht es nach der Kammer des Tübinger Landgerichts, dann soll das Verfahren gegen einen früheren KSK-Kommandeur gegen eine Geldauflage wegen geringer Schuld eingestellt werden. Im Falle einer allseitigen Zustimmung könnte die Kammer bereits am Montag (ab 9.00 Uhr) entscheiden. Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung.
Hintergrund ist, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Kreitmayr habe entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Kreitmayr hätte damit rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Er stehe zu seiner Entscheidung, hatte der 55-Jährige zu Prozessbeginn erklärt. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die Munition gestohlen worden sei. Man sei von einer Fehllagerung ausgegangen. (dpa)