GOMARINGEN. Verhungert, verdurstet, gequält - etliche Fälle von Misshandlungen bis hin zum Tod von Kindern sind in den vergangenen Monaten publik geworden. Nicht immer haben beteiligte Behörden und Institutionen dabei gut ausgesehen. Durch eine Änderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist nun ein Verfahren festgelegt worden, in dem geregelt ist, wie Träger von Kindertageseinrichtungen vorgehen müssen, wenn sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist.
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