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Baufirma und Ingenieur haften: Lärmschutz bei Jettenburg an der B 28 wird erneuert

KUSTERDINGEN-JETTENBURG. 170 000 Euro Schadensersatz plus Zinsen hat die Gemeinde vor Gericht erstritten. Nun kann der defekte Teil der Lärmschutzwand in Jettenburg neu gebaut werden. Das Tübinger Landgericht hat entschieden, dass Baufirma und Ingenieurbüro für den Schaden an dem vor vier Jahren errichteten Abschnitt aus bepflanzbaren Einzel-Elementen aufkommen müssen. Das 280 Meter lange Teilstück des Lärmschutzwalls an der B 28 geriet schon bald nach seiner Fertigstellung ins Rutschen.

Ins Rutschen gekommen ist ein Teil der Jettenburger Lärmschutzwand an der Stadtautobahn. Die Gemeinde hat Schadenersatz erstritt
Ins Rutschen gekommen ist ein Teil der Jettenburger Lärmschutzwand an der Stadtautobahn. Die Gemeinde hat Schadenersatz erstritten. GEA-FOTO: FÖRDER
Ins Rutschen gekommen ist ein Teil der Jettenburger Lärmschutzwand an der Stadtautobahn. Die Gemeinde hat Schadenersatz erstritten. GEA-FOTO: FÖRDER

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