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Auch Gomaringen treibt die Grundsteuer um

Die Gomaringer Gemeindeverwaltung hat dem Verwaltungs- und Finanzausschuss die geplanten Hebesätze für die neue Grundsteuer B präsentiert. Bei der Variante A und dem Gewerbe ändert sich hingegen nicht viel - und die neue Grundsteuer C sorgte für hitzige Diskussionen.

Schaffe, schaffe, Häusle baue: Vielleicht bietet die neue Grundsteuer C in Gomaringen genug Anreize, bislang brach liegende Fläc
Schaffe, schaffe, Häusle baue: Vielleicht bietet die neue Grundsteuer C in Gomaringen genug Anreize, bislang brach liegende Flächen zu bebauen - wenn sie denn kommt. Foto: Jens Büttner/dpa/dpa
Schaffe, schaffe, Häusle baue: Vielleicht bietet die neue Grundsteuer C in Gomaringen genug Anreize, bislang brach liegende Flächen zu bebauen - wenn sie denn kommt.
Foto: Jens Büttner/dpa/dpa

GOMARINGEN. Auch Gomaringen kommt um die Grundsteuerreform nicht herum. »Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor ein paar Jahren müssen wir das alles verändern«, erklärte Bürgermeister Steffen Heß vor dem Verwaltungs- und Finanzausschuss der Wiesaz-Gemeinde, dem die Pläne für die neue Grundsteuer vorgelegt wurden. Bereits 2019 wurden die Bewertungsvorschriften der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die veralteten Einheitswerte als gravierend ungerecht bewertet wurden. Die bisherige Erhebung wird noch bis zum Ende dieses Jahres angewendet - ab Januar gilt dann die neue Grundsteuer.

Durch die Grundgesetzänderung sind die Länder nun ermächtigt, vom Grundsteuerrecht des Bundes abzuweichen und damit eigene Wege zu gehen. Baden-Württemberg hat genau das getan und ein modifiziertes Bodenwertmodell für die sogenannte Grundsteuer B erarbeitet, die alle Grund- und Bodenbesitzer betrifft - mit Ausnahme der forst- und landwirtschaftlichen Flächen. Die Besonderheit: Der Wert der Immobilie ist nicht länger relevant, sondern die Abgabe wird an der Größe des Grundstücks berechnet. Dadurch werden Besitzer von Einfamilienhäusern stärker zur Kasse gebeten als Eigentümer von Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern auf vergleichbaren Grundstücken. »Ich sage Ihnen nicht, was ich genau bezahle, aber es werden für mich rund 200 Euro mehr im Jahr sein«, gab Heß vor dem Gremium zu. »Die Verschiebung der finanziellen Mehrbelastung hin zu den Einfamilienhäusern ist durchaus vom Land so gewünscht.«

Hebesatz im Rahmen

Nachdem die Finanzämter den Grundsteuerwert der Grundstücke in den vergangenen Jahren bereits festgestellt und daran den Messbetrag errechnet haben, ist es nun an den Kommunen, die Hebesätze festzulegen. Dabei hat die Gemeinde Spielraum: Der Hebesatz bestimmt den Betrag, der in den kommunalen Kassen landet. »Für dieses Jahr hat die Gemeinde für die Grundsteuer B ein Aufkommen von rund 1,3 Millionen Euro nach dem alten System ermittelt«, erklärte Julia Burkhardt vom Fachbereich Steuern, Gebühren, Beiträge und Liegenschaften. Um aufkommensneutral zu wirtschaften - um also eine Erhöhung der Gemeindeeinnahmen durch die neue Grundsteuer zu vermeiden - schlage die Verwaltung daher vor, den Hebesatz so anzupassen, dass man vergleichbare Einnahmen wie bislang erziele. »Die Aufkommensneutralität ist kein Muss, aber ein Wegweiser. Dem wollen wir nachkommen«, stellte Heß klar.

Für das laufende Jahr liegen die Messbeträge der Grundsteuer B bei rund 690.000 Euro. Das ist der Posten, der durch den Grundsteuerwert vom Finanzamt errechnet wird. »Wir rechnen allerdings mit einem Messbetrag von 720.000 Euro für das kommende Jahr. Da spielen Faktoren rein, die wir jetzt noch nicht genau benennen können«, erklärte Burkhardt. Um auf die angepeilten 1,3 Millionen Euro zu kommen, sei daher ein Hebesatz von 184 Prozent anzusetzen. »Laut Transparenzregister, das für jeden einsichtig ist und Vergleiche mit anderen Gemeinden ermöglicht, bewegen wir uns in Gomaringen zwischen 168 und 186 Prozent.« Man sei also innerhalb der erträglichen Grenzen. Auf Dauer sei ein Vergleich mit anderen Gemeinden aber nicht mehr zielführend, da sich die Bodenrichtwerte unterschiedlich entwicklen.

Grundsteuer C muss noch geprüft werden

Bei der Grundsteuer A, die für Flächen in der Forst- und Landwirtschaft erhoben wird, hält sich das Land Baden-Württemberg an die Bundesvorgaben. Hier erzielt Gomaringen im laufenden Jahr etwas mehr als 13.000 Euro an Einnahmen, was an den kalkulierten Messbeträgen von rund 3.600 Euro einen Hebesatz von 365 Prozent nach sich ziehe - ebenfalls nach dem Prinzip der Aufkommensneutralität berechnet. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibe unverändert bei 360 Prozent.

»Und was ist mit der Grundsteuer C?«, fragte Gemeinderätin Elena Schreibauer von der Grünen Liste. »Das ist nochmal eine andere Nummer«, erwiderte Heß. Man habe eine mögliche Erhebung innerhalb der Verwaltung bereits besprochen, könne aber noch keine genauen Zahlen vorlegen, wie viel die Besteuerung bislang unbebauter Grundstücke der Gemeinde einbringen könne. »Wichtig ist, dass wir erst einmal die Reformen der Grundsteuer A und B abarbeiten. Und dann schauen wir, was das Gremium will.« Daniela Diestel von der SPD warf ein: »Wir können uns nicht erlauben, dieses Thema zu ignorieren.« Grund und Boden werde teurer und rarer, zudem werde es für jede Gemeinde schwerer, neue Gebiete auszuweisen. »Ein Einfamilienhaus auf dem Land ist auch nicht mehr zeitgemäß. Wir sind zu dicht besiedelt, und Grundstücke für die Enkel brachliegen zu lassen, das können wir uns nicht leisten«, so Diestel weiter. »Wir wollen das prüfen lassen«, versicherte Heß. »Aber dann wollen wir Ihnen auch eine Zahl an die Hand geben, das muss man gut vorbereiten.« Vielleicht könne die Verwaltung nach einer Klausur im Dezember schon mehr zu dem Thema sagen. (GEA)