TÜBINGEN. Die Vorwürfe wiegen schwer. Ein 25-Jähriger aus dem Kreis Tübingen soll drei Mädchen, zum Tatzeitpunkt 14 und 15 Jahre alt, vergewaltigt und sexuell missbraucht haben. Er lernte die Kinder zum Teil in Wohngruppen kennen. Dort lebten sie, weil sie große psychische Probleme hatten. Laut Anklage soll er die Mädchen mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht haben, um sich an ihnen vergehen zu können.
Der 25-Jährige muss sich seit Freitag für seine mutmaßlichen Taten vor der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts verantworten. Am ersten Verhandlungstag wollte der Angeklagte noch nichts zu den Vorwürfen sagen. Zuerst werden die Opfer gehört.
Am nächsten Verhandlungstag, dem 23. Oktober, soll das erste der drei Mädchen aussagen. Wie das Gericht gestern erklärte, ist das Kind psychisch immer noch sehr instabil. Nach den Taten konnte die damals sehr mitgenommene 14-Jährige längere Zeit nicht zur Schule gehen. Schließlich gelang es den Ärzten, sie zu stabilisieren. Mit dem Prozess kommen nun allerdings die Erlebnisse wieder zurück.
Opfer wird per Videoschalte angehört
Es bestehe die Gefahr, so der Vorsitzende Richter Dirk Hornikel, dass das Opfer wieder einen Rückfall erleiden könnte. Deshalb soll ein Zusammentreffen des Mädchens mit dem Angeklagten im Gerichtssaal vermieden werden. Die Zeugin wird ihre Aussage daher in einem anderen Raum machen. Alles, was sie zu berichten hat, wird zeitgleich per Videokamera in den Schwurgerichtssaal übertragen.
Diese Schutzmaßnahmen begrüßte auch die Tübinger Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Marianne Clauß, die als Gutachterin an dem Prozess teilnimmt. Sie hat bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Mädchen geführt und beschrieb gestern das Kind als »sehr, sehr belastet«. Die psychische Situation sei immer noch sehr fragil. Voraussichtlich wird während der Aussage des Mädchens auch die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Daraus folgt, dass später die Plädoyers ebenso nicht öffentlich sein werden.
Minderjährige mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht
Polizei und Staatsanwaltschaft bisher zusammengetragen gegen den Angeklagten bislang einige Vorwürfe zusammengetragen. Das erste Opfer soll der 25-Jährige im Spätsommer 2022 in einer Wohngruppe im Kreis Reutlingen kennengelernt haben. Er sei mit dem damals 14-jährigen Mädchen eine »Beziehung« eingegangen, so die Staatsanwältin Edith Zug.
Im Februar 2023 soll es dann in einer Unterkunft des Angeklagten in Haigerloch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Die Staatsanwältin hält dem Angeklagten vor, dass er dem Mädchen starken Alkohol »in erheblichem Maße« verabreicht habe. Die 14-Jährige sei danach vollständig betrunken gewesen. Es sei schließlich zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gekommen, von dem das Mädchen, das sich nicht mehr habe entsprechend wehren können, wenig mitbekommen habe.
Ein Opfer musste auf die Intensivstation
Über die 14-Jährige lernte der Angeklagte schon Ende 2022 noch ein weiteres Mädchen aus dem Steinlachtal kennen, das erhebliche psychische Probleme hat. Im Oktober 2022 brachte er die 15-Jährige ebenfalls nach Haigerloch. Dort gab er ihm laut Staatsanwaltschaft Cannabis und Diazepine. Es kam zu sexuellen Handlungen mit dem halb bewusstlosen Mädchen. Dem Kind ging es aufgrund der Drogen und der Erlebnisse so schlecht, dass es später im Tübinger Klinikum auf der Intensivstation beatmet werden musste.
Einem weiteren Mädchen aus dem Steinlachtal überließ der 25-Jährige im Mai 2023 ebenfalls starken Alkohol und fuhr mit ihr durch die Gegend. Als das Mädchen im Mössinger Bahnhof auf die Toilette ging, folgte ihr der 25-Jährige, schloss die Tür ab und begrapschte das Mädchen. Als ihr Mobiltelefon klingelte, war der Angeklagte so abgelenkt, dass die 15-Jährige flüchten konnte. (GEA)