Dennoch, so Gemeinderätin Antje Rueß-Warth, müsse jetzt gehandelt werden, »nur so sind wir geschützt«. Deshalb muss ein schlüssiges Gesamtkonzept her, das sagt, wo eine Windkraftanlage stehen darf und wo nicht. Auf der Grundlage des Windatlasses hat das Tübinger Planungsbüro Heyder + Partner potenzielle Standflächen ausgemacht. Dabei galt es, Tabuflächen zu beachten. So muss etwa um Wohngebiete und Zuggleise eine Pufferzone eingerechnet werden. Rücksicht gilt es auch auf Wasser- und Landschaftsschutzgebiete sowie Biotope zu nehmen.
Ausgemacht werden konnten so drei Gebiete, die sich generell für eine Windkraftanlage eignen würden. Wären da nicht verschiedenste Hinderungsgründe. Das Gebiet F1 liegt größtenteils im Wald, was den Zugang sehr schwierig macht. »Da müssten viele Bäume fallen«, gab Planerin Maria Gialama zu bedenken. Zudem, warf Betz ein, wäre der Blick auf die Alb gestört. Schließlich kam man darauf, dass die Pufferung zum Bahnhofshäuschen nicht beachtet wurde, womit das gesamte Gebiet flachfallen könnte.
Der Bereich F3 umfasst ebenso wie F1 Landschaftsschutzgebiete. Außerdem möchte man den Nachbarn in Mössingen nur ungern einen Windspargel vor die Nase setzen. Auch die Nähe zum Firstwald-Gymnasium stimmte skeptisch. Dieses wurde in der Planung, ebenso wie das Bahnhofshäuschen nicht beachtet - sie sind in den amtlichen Katasterdaten nicht erfasst.
Lediglich für der Bereich F2 konnte sich der Gemeinderat und Betz erwärmen. Hier wäre eine interkommunale Zusammenarbeit mit Dußlingen und Ofterdingen denkbar. »Der Bringer sind alle drei Flächen nicht«, resümierte Betz, verwies aber auch auf die positiven Begleiterscheinungen einer Windkraftanlage: Die Gemeinde könnte Pacht und Gewerbesteuer einnehmen. In zwei Wochen will der Gemeinderat über das auszuweisende Gebiet entscheiden. Denn, so fasste Ulrich Wulle zusammen: »Die Standorte sind zwar nicht optimal, aber ein Windrad ist mir immer noch lieber als ein Atomkraftwerk«. (GEA)