TÜBINGEN. Dieser Satz saß. »Das ist kein Datenschutz mehr - das ist Bürokratismus im Endstadium.« So kommentierte Tübingens Oberbürgermeister am vergangenen Mittwoch ein Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten, in welchem dieser ein »Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren« gegen die Unistadt einleitet. Geahndet wird damit ein Verstoß der Stadt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Grund: Im Tübinger Amtsblatt war einem Bürger zum 75. Geburtstag gratuliert worden.
Beschwert hatte sich Klaus Dehner über die unerwünschten Glückwünsche. Im »Unterjesinger Blättle« war dem einstigen Professor der Hochschule Ludwigsburg gratuliert worden - gegen seinen Willen. Dies war in der Vergangenheit völlig gesetzeskonform, doch hat sich die Rechtslage geändert. »Die Veröffentlichung von Jubiläen war früher im baden-württembergischen Landesrecht ausdrücklich vorgesehen«, heißt es im Schreiben des Datenschutzbeauftragten, welches Palmer veröffentlicht hat. »Seit der Novellierung des Melderechts 2015 auf Bundesebene existiert eine solche Regelung jedoch nicht mehr. In der Folge bedarf es für die öffentliche Gratulation in Amts- und Gemeindeblättern einer Einwilligung betroffener Personen.«
Innenministerium fordert aktiven Widerspruch
Dies allerdings wirft ebenfalls Fragen auf. Denn auf dem Serviceportal des Landes heißt es, Betroffene müssten der Übermittlung ihrer Daten widersprechen. Und damit selbst aktiv werden. Gemeinden wiederum hätten die Pflicht, bei der Anmeldung von Neubürgern sowie »einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht« hinzuweisen. Freigegeben wurde diese Verfahrensweise am 8. Januar 2024 durch das baden-württembergische Innenministerium.
Palmer jedenfalls regte sich gehörig über die neueste Rüge des Datenschutzbeauftragten, Professor Dr. Tobias Keber, auf. Es sei der »Gipfel der Absurdität«, dass die Behörde verlange, künftig die schriftliche Einwilligung aller Bürger vorab zu erfragen. »Für Glückwünsche. Für drei Zeilen im Amtsblatt. Für etwas, das jahrzehntelang völlig normal war und vielen eine Freude gemacht hat.« Dies würde »Arbeitszeit fressen«, während »woanders Schulen bröckeln, Infrastruktur erneuert werden müsste und Kommmunen mit echten Herausforderungen kämpfen«. Der 53-Jährige OB spricht daher von einigen wenigen »notorischen Beschwerdefreunden«, die dafür sorgen würden, dass »tausende andere Menschen keine öffentliche Anerkennung mehr bekommen«.
In den sozialen Netzwerken traf Palmer mit seiner Wutrede einen wunden Punkt - wie zahlreiche Kommentare zeigen. Dort erhält der Tübinger OB aber auch Widerspruch. »Wenn eine öffentliche Verwaltung ungefragt persönliche Daten der Bürger veröffentlicht ist das einfach nur übergriffig«, schreibt ein User auf Facebook und wird von Palmer prompt persönlich angegangen. Er habe keine Lust, sein Leben nach »abstrusen Forderungen hypersensibler Stinkstiefel« auszurichten, schreibt der Tübinger Oberbürgermeister dort. Florian Questel, Bürgermeister der bayerischen Gemeinde Ahorntal, bezeichnet die Glückwunsch-Debatte dort hingegen als »noch harmlos« und nennt den Weg, den seine Gemeinde gegangen sei: »Im Grunde ist das halt ein Brief den man rausschickt und das dann abfragt.«
Kein Trend erkennbar
Ähnlich halten es auch etliche andere Kommunen im Kreis Tübingen. Dabei kommen rasch Zweifel auf, ob Palmers Einschätzung, nur einige Wenige würden die Gratulationen für die große Mehrheit verhindern, so tatsächlich haltbar ist. Für Gomaringen (rund 9.500 Einwohner) berichtet Bürgermeister Steffen Heß etwa, dass etwa 1.200 Personen eine sogenannte Pressesperre beantragt hätten. Im Jahr 2026 würden voraussichtlich 154 Einwohner veröffentlicht, wobei diejenigen, die erstmals bei den Jubilaren auftauchen würden, gezielt angeschrieben werden. »Es wir niemand ohne Einverständnis veröffentlicht«, betont Heß. Wer widerspricht, muss dies nur einmalig tun. »Das wird bei uns vermerkt und abgelegt«, erklärt der Gomaringer Schultes.
Auch in Kirchentellinsfurt sind diejenigen, die eine Pressesperre beantragt haben, keineswegs in der Minderheit. »Von unseren Altersjubilaren haben zirka 50 Prozent eine Veröffentlichung abgelehnt«, schreibt Inge Metzger aus dem Rathaus der 6.200-Einwohner-Gemeinde. Ein Trend sei dabei nicht erkennbar, die Zahl seit vielen Jahren stabil. In Kirchentellinsfurt müssen die Jubilare indes selbst aktiv werden. Informationen hierzu veröffentlicht die Gemeinde jährlich in ihrem Amtsblatt, welches über eine Vollverteilung alle Haushalte erreiche. Beschwerden habe es indes auch in Kirchentellinsfurt schon gegeben. »Das kam sehr selten vor«, schreibt Metzger.
Dennoch stieß Palmer eine Diskussion an, die einmal mehr bundesweit von Medien aufgegriffen wurde. Und auf seinen Social-Media-Plattformen legte der Tübinger zwei Tage nach seiner ersten Veröffentlichung erneut nach. Mit seinem Post habe er »einen Nerv getroffen« und wesentlich mehr Aufrufe erreicht, als mit anderen Beiträgen. Erneut kritisiert Palmer dabei den Aufwand, den es erfordern würde, alle Jubilare vorab anzuschreiben. Angesichts der Finanzkrise der Stadt sei die einzig richtige Entscheidung, die Jubilarehrungen ganz bleiben zu lassen. Erneut spricht Palmer dabei von »wenigen Eigenbrötlern« und »übersteigerten Abwehrrechten Einzelner«. Dabei lässt der 53-Jährige allerdings unerwähnt, dass in mehreren Tübinger Teilorten eine solche Abfrage in der Vergangenheit schon vollkommen normal war. In Unterjesingen allerdings nicht. Und da traf der OB nun auf Professor Klaus Dehner. (GEA)

