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Aktuell Prozess

Einbruchserie in der Region: Sieben Bandenmitglieder verurteilt

Einbruchserie in Reutlingen und der Region: Tübinger Landgericht verurteilt sieben Mitglieder einer rumänischen Bande zu Haftstrafen bis zu vier Jahren.

Einbrecher hinterließen bei ihrer Diebestour durch die Region einen hohen Sachschaden an Fenstern und Türen.
Einbrecher hinterließen bei ihrer Diebestour durch die Region einen hohen Sachschaden an Fenstern und Türen. Foto: Bodo Marks/dpa
Einbrecher hinterließen bei ihrer Diebestour durch die Region einen hohen Sachschaden an Fenstern und Türen.
Foto: Bodo Marks/dpa

REUTLINGEN. Im vergangenen Jahr zog eine Einbrecherbande aus Rumänien durch die Region. Die Diebe brachen brachial Fenster und Türen auf, stiegen in Häuser ein, durchwühlten Räume nach Bargeld und Schmuck. Der Sachschaden, den sie hinterließen, war letztlich höher als der Wert der Beute, die sie mitgehen ließen. Die 8. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts verurteilte am Freitag sechs Mitglieder der Bande zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren. Einer der Täter kam auf Bewährung frei.

Die insgesamt sieben Angeklagten lebten in Rumänien in ärmlichen Verhältnissen. Sie gehören dort einer ethnischen Minderheit an, weshalb sie große Probleme hatten, überhaupt eine Schulbildung zu erlangen oder Arbeit zu finden, um Geld für ihre Familien zu verdienen.

Acht Einbrüche in der Region

Für das Gericht war dies der Hintergrund, vor dem sich die Männer Mitte 2023 zusammenschlossen, um Einbrüche in Deutschland und in anderen Ländern Europas zu begehen. Das Landgericht verurteilte sie am Freitag wegen acht Einbrüchen hier in der Region. Zwischen Juli und November 2023 suchten sie in Münsingen ein Wohnhaus und sogar Friedhofsgebäude heim. In Tübingen, Reutlingen, Weil im Schönbuch, Metzingen, Eningen und Pfullingen waren abgelegene Wohngebäude ihr Ziel.

Nach den Erkenntnissen des Gerichts ging die Bande immer gleich vor. Zuerst wurden die Einbruchsobjekte intensiv ausgekundschaftet. »Die Täter waren sehr gut organisiert und planvoll und handelten immer arbeitsteilig«, meinte der Vorsitzende Richter Michael Allmendinger. Die Jugendkammer ist überzeugt davon, dass die Bande jedes Mal in wechselnder Besetzung vorging und es keinen Anführer gab.

Die Objekte, die die Bande auswählte, lagen immer so, dass sie von außen nicht gut einsehbar waren, was das Risiko, beim Einbruch entdeckt zu werden, verringerte. Ein Teil der Täter stand draußen Schmiere, während die anderen in die Häuser einbrachen und alles durchwühlten, auf der Suche nach Bargeld, Schmuck und Münzen, »eben alles, was sich schnell zu Geld machen ließ«.

Gitter aus der Wand gerissen

Bei ihrer Einbrecher-Tour in der Region machten sie eine Beute von fast 20.000 Euro. Den Schaden, den sie anrichteten, an Fenstern, Türen und einem Gitter, das sie einfach aus der Wand rissen, war mit über 23.000 Euro deutlich höher. Zuvor waren die Einbrecher schon in Bayern unterwegs gewesen, aber auch im Ausland, in Frankreich oder der Schweiz. Die meisten der Angeklagten, die zwei unterschiedlichen Familien angehören, sind deshalb bereits einschlägig vorbestraft.

Nach dem Verständigungsvorschlag der Jugendkammer gleich zu Beginn des Prozesses legten die Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab. Dies führte dazu, dass kaum noch Zeugen gebraucht wurden und die Zahl der Verhandlungstage deutlich verkürzt werden konnte, was sich für die Angeklagten positiv aufs Strafmaß auswirkte.

Hohe kriminelle Energie

Allerdings hielt Allmendinger den Angeklagten auch vor, dass die Einbrüche »von hoher krimineller Energie geprägt« gewesen seien. Ebenso seien der Wert der Beute und der Sachschaden beträchtlich gewesen.

Sechs der sieben Angeklagten bleiben nun vorerst in Haft. Der Jüngste der Bande, er war bei den Einbrüchen 19 Jahre alt, kommt auf Bewährung frei. Der Angeklagte stamme aus sehr einfachen Verhältnissen, besitze nur eine unzureichende Schulbildung und sei »bildungsfern sozialisiert« worden, erklärte Allmendinger bei der Verkündung des Urteils. Der junge Mann sei deshalb in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen. Deshalb verurteilte ihn das Gericht noch nach Jugendstrafrecht. Der jetzt 20-Jährige gab an, dass er gleich nach Rumänien zu seiner Familie reisen wolle. Sollte er nach Deutschland zurückkommen, muss er noch 200 Arbeitsstunden ableisten. (GEA)