KUSTERDINGEN. Wohnraum bleibt ein knappes Gut, doch allgemeine Preissteigerungen machten zuletzt auch den Bauherren und dem Handwerk zu schaffen. Ob nun eine Trendwende erreicht ist? In Kusterdingen jedenfalls hatte der Technische Ausschuss des Gemeinderates am vergangenen Mittwochabend gleich sechs Baugesuche auf der Tagesordnung. Einstimmig passierte ein Antrag auf Nutzungsänderung das Gremium: In der Braike soll eine Werkhalle zu einem Frühstückscafé umgebaut werden.
Zustimmung gab es durch den Technischen Ausschuss auch bezüglich eines geplanten Doppelhauses in der Goethestraße in Kusterdingen, dort wird eine Baulücke geschlossen. Aus Immenhausen standen gleich zwei Baugesuche auf der Tagesordnung. Genehmigt wurde dabei ein Neubau eines Einfamilienhauses in der Härtenstraße, wofür allerdings eine stattliche Scheune abgebrochen werden muss. Denkmalgeschützt sei das Gebäude nicht, erklärte Bürgermeister Jürgen Soltau, als einige Räte den Verlust des imposanten Fachwerkbaus bedauerten. Dies werde aber vom Landratsamt nochmals geprüft werden. Allerdings soll das geplante Gebäude samt einer freistehenden Garage von der Härtenstraße abgerückt sein - wohingegen der Bebauungsplan eine Baulinie unmittelbar am Gehweg vorsieht. »Der Bebauungsplan stammt aus den 1980ern. Die Baulinie macht so keinen Sinn mehr«, betonte Immenhausens Ortsvorsteher Siegfried Maier. »Wir müssten diese uralten Bebauungspläne einmal überarbeiten.« Grünes Licht gab das Gremium auch dafür, dass die Dachvorsprünge und ein unterirdischer Gewölbekeller das vorgegebene Baufenster überschreiten.
Zwist wegen 15 Zentimetern
Deutlich kritischer sah das Gremium - wie zuvor der Ortschaftsrat Immenhausen - den Antrag auf Baugenehmigung für ein Mehrfamilienwohnhaus samt Garagen-Anlage, ebenfalls in der Härtenstraße. Für den geplanten Neubau soll ein bestehendes Gebäude zum Teil abgerissen werden. Während die Garagenanlage an der Härtenstraße liegt, soll das Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in zweiter Reihe an einem Feldweg entstehen und über den Garagen-Vorplatz erschlossen werden. Beantragt wurden hier zwei Abweichungen vom Bebauungsplan: Die Erdgeschossfussbodenfertighöhe soll 35 Zentimeter erreichen, erlaubt sind allerdings nur 20 Zentimeter. Und: Mit den Garagen, dem Vorplatz und weiteren Stellplätzen würden 70 Prozent der Grundstücksfläche (das Wohnhaus nicht eingerechnet) befestigt - erlaubt sind nur 40 Prozent. Die Ausnahme begründete der Bauherr mit der Begrünung der Garagen, dem Einbau von Rasengittersteinen auf den Stellplätzen und der Verwendung von Sickerpflaster auf dem Vorplatz.
Im Immenhausener Ortschaftsrat stieß dies auf wenig Begeisterung. »Es wurde argumentiert, dass es in der Vergangenheit bei der Erdgeschossfussbodenfertighöhe keine Ausnahmen gab«, berichtete Ortsvorsteher Maier aus der Sitzung. »Nach dem Grundsatz , gleiches Recht für alle' wurde die Befreiung daher mehrheitlich abgelehnt«. Dem folgte auch der Technische Ausschuss, wobei Maier noch einen weiteren, problematischen Aspekt benannte: Die Berechnung des Bauherren sei um einen Stellplatz zu niedrig, insgesamt seien elf Stellplätze nötig. Und damit nach geltendem Bebauungsplan der Bau einer Tiefgarage. »Dann müsste der Bauherr komplett umplanen«, bilanzierte Bürgermeister Soltau. (GEA)