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Kirchenwahlen am 1. Advent

1,8 Millionen Wahlberechtigte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wählen Kirchengemeinderäte und eine neue Landessyno
1,8 Millionen Wahlberechtigte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wählen Kirchengemeinderäte und eine neue Landessynode. FOTO: KIRCHE
1,8 Millionen Wahlberechtigte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wählen Kirchengemeinderäte und eine neue Landessynode. FOTO: KIRCHE

REUTLINGEN. Wie alle sechs Jahre stehen auch dieses Jahr, am 1. Dezember, die Wahlen des Kirchengemeinderats und der Landessynode der evangelischen Landeskirche Württemberg an. Der Kirchengemeinderat leitet die Kirche. Er trifft sich einmal im Monat und spricht über aktuelle Themen, etwa wenn Renovierungsarbeiten an Gebäuden nötig sind.

Den Kirchengemeinderat dürfen alle evangelischen Gemeindeglieder ab 14 Jahre wählen, ab 18 Jahren darf man sich zur Wahl aufstellen lassen. Der Pfarrer oder die Pfarrerin und der Kirchenpfleger oder die Kirchenpflegerin sind automatisch im Kirchengemeinderat.

Die Landessynode trifft sich dreimal im Jahr und entscheidet unter anderem was mit der Kirchensteuer geschehen soll. Die Landessynode entscheidet auch, welcher Pfarrer in welche Gemeinde kommt und sorgt für Nachwuchs an Pfarrern und Pfarrerinnen. In der Landessynode gibt es 90 Plätze, 30 davon werden von Pfarrern besetzt, die anderen 60 von Laien.

In der Landessynode gibt es verschieden Gruppen ähnlich wie Parteien. Es gibt »Evangelium und Kirche«, »Kirche für Morgen«, »Lebendige Gemeinde« und die »Offene Kirche«. Schwerpunkte laut ihren Wahlprogrammen: »Evangelium und Kirche« setzt sich für eine generationsübergreifende Kirche ein. »Die Kirche für Morgen« unterstützt Jugend-, Lebenswelt- und Profilgemeinden, die »Lebendige Gemeinde« macht sich stark für frische Formen der Gemeinde und die »Offene Kirche« will die frohe Botschaft an alle auf vielseitige Weise weitergeben. (ZmS)Joel Knecht, HAP Grieshaber Gymnasium Reutlingen, Klasse 9d