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Aktuell Leserbrief

»Wir erwarten eine Notfallreform«

Zum Leserbrief »Leidiges Thema um eine traurige Episode reicher«, 22. 3. (per E-Mail)

Yannik Hummel scheint die Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg am 12. März 2025 nicht verfolgt zu haben. Ansonsten wüsste er, dass es gar keinen Antrag aus der Feder der SPD-Fraktion gab, der bei seiner Annahme den Erhalt der Münsinger Bereitschaftspraxis zum Ergebnis gehabt hätte. Wer anderer Meinung ist, sollte sich den Antrag der SPD-Fraktion im Wortlaut durchlesen. Gerne stelle ich ihn zur Verfügung.

Die Vehemenz, mit der die SPD den Eindruck erwecken will, der Landtag könne unmittelbar Einfluss darauf nehmen, wo die Kassenärztliche Vereinigung (KV BW) ihre Bereitschaftsdienstpraxen betreibt, ist in höchstem Maße irritierend und unanständig. Denn die SPD weiß genau, dass es keinerlei rechtsverbindliche Vorgaben gibt, an welchen Orten und/oder entlang welcher Erreichbarkeitskriterien die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes durch die KV BW als selbstverwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erfolgen hat.

Natürlich ist diese Situation, die eine durchaus schmerzhafte Schwachstelle unseres Gesundheitssystems offenlegt, unbefriedigend. Wir als CDU-Fraktion verhehlen nicht, dass wir uns von der KV BW nicht nur eine bessere Kommunikation gewünscht hätten. Wir erwarten auch, dass sie die Neuordnung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes so ausgestaltet, dass sie nicht nur einseitig den Interessen der Ärzteschaft dient, sondern auch den Versorgungsbedarfen der Bevölkerung Rechnung trägt und eine weitere Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern und der Rettungsdienste ausschließt. Um das aufsichtsrechtlich durchsetzen zu können, wären klare inhaltliche Vorgaben erforderlich, die den Sicherstellungsauftrag der KV BW rechtssicher konkretisieren, sowie verbindliche Regelungen zur Patientensteuerung schaffen. Beides hat der amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD nicht geliefert, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist.

Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Notfallreform verständigt, die klare Regelungen zum Zusammenspiel des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Notaufnahmen an Krankenhäusern schafft und die den jeweiligen Bereitstellungs- und Versorgungsauftrag mit leicht anwendbaren und nachvollziehbaren Anforderungen versieht. Ziel sollte dabei sein, dass im ganzen Land eine bedarfsgerecht ausgestattete Bereitschaftsdienstpraxis innerhalb von maximal 30 Minuten erreichbar ist.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Landtag am 12. März beim selben Tagesordnungspunkt einen Antrag von CDU und Grünen für eine sichere und zukunftsfähige Notfallversorgung gegen die Stimmen der SPD beschlossen hat, der zehn konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze aufzeigt.

 

Manuel Hailfinger, CDU-Landtagsabgeordneter, Sonnenbühl