Die Grundsteuerwertbescheide mit den neuen Steuermessbeträgen wurden schon im Jahr 2022 vom Finanzamt verschickt, der Hebesatz der Stadt Reutlingen erst am 17. Dezember 2024 bekannt gegeben. Wer also heutzutage noch etwas des Rechnens mächtig ist, der wusste schon früher, was auf ihn bei der Grundsteuer zukommt.
Hannes Bordt, Reutlingen