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Aktuell Leserbrief

»Warten auf Godot oder hat die Warterei ein Ende?«

Zum Artikel »Münsinger kämpfen weiter« (19. 3.) und Leserbrief »Wir erwarten eine Notfallreform« (29. 3.) (per E-Mail)

Wenn es nach dem Willen der Lobby-Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechts namens KVBW geht, muss niemand aus dem Bereich Münsingen mehr warten, dass die Notfallpraxis – pardon, heißt jetzt Bereitschaftspraxis – in der gleichnamigen Stadt ab 1. Oktober 2025 erhalten bleibt. »Alea iacta est« – die Würfel sind längst gefallen. Unumkehrbar?! Es ist schon unfassbar, dass weder Exekutive noch Legislative in »The Länd« wenigstens Mitsprache oder gar Wirkmöglichkeiten haben,Unsinniges aufzuhalten. Die KVBW ist sozusagen vogelfrei in ihrem Tun!

Wenigstens hat(te) die SPD-Fraktion im Landtag einerseits den Mut und die parlamentarische Notwendigkeit gesehen, mit einem Antrag eine Debatte zu den Schließungen zu ermöglichen. Und darüber hinaus mit einer Anhörung am 17. März 2025 im Landtag die Gesellschaft mit einzubeziehen. Ich habe den Antrag der SPD-Fraktion gelesen, dazuhin selbstredend auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Dieser Änderungsantrag soll den Antrag der SPD-Antrag ergänzen, wie darin zu lesen ist, und hat außer zehn Forderungspunkten nur bereits Bekanntes zum Inhalt. Und damit sind wir bei der Bundespolitik. Welcher Gesundheitsminister hat denn im letzten Jahrzehnt eine alle Sektoren umfassende Notfallreform aufgelegt? In der zurückliegenden Ampelkoalition hatte einer die absolute Notwendigkeit dazu erkannt und die Sache bis zum Gesetzesentwurf vorangetrieben. Die Koalition ist Geschichte und wenigstens hat es das Thema Notfallreform in die Sondierungspapiere geschafft. Wir werden sehen, was da weitergeht.

Zurück zur Debatte im Landtag am 12. März, die ich live verfolgen konnte. »Nichts Neues im Westen« könnte dazu gesagt werden. Natürlich nicht – denn wer kann schon der KVBW? Wenn in der Debatte und anderswo von Kompensationen wie Telemedizin (die direkte Inaugenscheinnahme durch einen Arzt ist unumgänglich und eines Tages wird der BGH – wie schon früher – dazu etwas sagen), wie Ausweitung der Fahrdienste, Dienstzeiterweiterung bei dann noch bestehenden Bereitschaftspraxen) die Rede ist, so zeigen Auswirkungen bei bereits vorhandenen Schließungen, dass interdisziplinäre Notfallaufnahmen in den Kliniken und die öffentlichen Rettungsdienste deutlich mehr beaufschlagt werden. Das ficht die KVBW nicht an – denn, diese beiden Genannten werden anders finanziert und sollen die dann halt mal sehen, wie … Dann warten wir halt mal auf Godot. Im Theaterstück warten die beiden Hauptakteure heute noch.

 

Wilfried Müller, Reutlingen