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Aktuell Leserbrief

»Volkes Stimme würde weiterhin geachtet«

Zu »Ein salomonisches Urteil«, 31. 7. (per E-Mail)

299 Wahlkreise gibt es aktuell. Meine Idee: Der Erststimmen-Kandidat oder die Erststimmen-Kandidatin mit der Stimmenmehrheit wird Abgeordneter beziehungsweise Abgeordnete – egal, ob Parteimitglied oder nicht. Die Zweitstimme bestimmt, welche Partei den Wahlkreis gewinnt. Die obsiegende Partei bestimmt aus ihren Reihen, welche Person in den Bundestag entsandt wird (Listenerstellung beziehungsweise -veröffentlichung fakultativ). Parteimitglieder, die Erststimmenkandidaten sind, bleiben unberücksichtigt. Falls sich eine wahlsiegreiche Partei nicht innerhalb einer vorzugebenden Frist auf einen Kandidaten/eine Kandidatin einigen kann, verfällt das Mandat. »Volkes Stimme« würde so weiterhin geachtet und trotzdem würde einer zu starken Zersplitterung potenziell begegnet. Und der Bundestag hätte maximal 498 Abgeordnete – statt zurzeit 630 gemäß Bundeswahlgesetz (de facto: 733). Was spräche dagegen? Zwar bin ich kein Jurist, aber nach meinem Leseverständnis zu Artikel 38 Abs.3 GG jedenfalls nichts.

Auch wenn die Verfassung dort eine andere ist, Wahlen und die Besetzung öffentlicher Funktionen anders funktionieren, sollte man in Deutschland nicht auf die USA und unter anderem Herrn Trump zeigen – nach meinem Gefühl haben auch die Wahlrechtsreform beziehungsweise die Besetzung oberster Gerichte hierzulande das »Geschmäckle« politisch motivierter Taktik-/Strategiezüge mit dem Ziel, zukünftige Entscheidungen möglichst tendenziös gestalten zu können – auch, wenn nicht »das deutsche Volk« (GG) repräsentierend.

 

Markus Hoffmann, Reutlingen