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Aktuell Leserbrief

»Tragödie war nur eine Frage der Zeit«

Zum Artikel »Pedelec-Fahrer stirbt nach Unfall« vom 20. Juni (per E-Mail)

Für mich stellt sich nach dem schrecklichen Unfall nicht die Frage, wer dabei der Schuldige gewesen war, denn das kann ich und auch kein Außenstehender, welcher den Unfall nicht gesehen hat, beurteilen.

Viel mehr geht es mir um die unmittelbare Verkehrsführung im Bereich der Unfallstelle. Da weist man links und rechts neben der L 230 je einen Fahrradweg aus und verbindet diese an der Unfallstelle mittels eines beschilderten Übergangs. Um auf die gegenüberliegende Seite zu kommen, muss ich jetzt die L 230 queren – und genau da beginnt das eigentliche Problem, denn der Autofahrer, welcher auf einer Landstraße 100 km/h fahren darf (und dies auch tut), wird weder durch ein Warnschild »Achtung Fahrradfahrer«, noch durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf zum Beispiel 70 km/h auf diese Gefahrenquelle hingewiesen.

Das Gleiche gilt für die Radfahrer – weder ein Stoppschild, noch zum Beispiel eine durchgezogene weiße Linie, noch sonstige Hinweise auf die Gefahrensituation sind an der Stelle vorhanden – einzig die Radweg-Beschilderung, welche den Radler, der nach Holzelfingen will, anweist, die L 230 zu queren.

Ich bin selbst aktiver Radfahrer, habe an dieser Stelle nie ein gutes Gefühl und bin jedes mal froh, wenn ich heil auf einer der anderen Seite bin. Da pflastern wir in Deutschland an jede Ecke irgendwelche zum Teil völlig unnötige Verbots- und Gebotsschilder, aber da, wo zumindest ein Hinweisschilder angebracht wäre, passiert nichts.

Deshalb meine Forderung an die verantwortlichen Verkehrsplaner: Gefahren-Hinweisschilder sowohl für Autofahrer und Radfahrer aufstellen; 70 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung für Autofahrer in diesem Bereich; durchgezogene weiße Linien für die Radfahrer vor der L 230-Überfahrt.

Handelt bitte, und zwar schnell und unbürokratisch – oder muss erst noch mal was passieren? Mein tiefstes Mitgefühl gilt den Angehörigen des Unfallopfers.

 

Dieter Lieberknecht, Lichtenstein