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Aktuell Leserbrief

»Täuschung bleibt folgenlos«

Wählertäuschung bei Bürgermeisterwahl in Alpirsbach versus Bundestagswahl (per E-Mail)

Animiert zum Leserbrief wurde ich durch den Leserbrief von Dr. Günter Ludwig in der Ausgabe vom 22. März. Dr. Ludwig verweist genau auf die gesetzlichen Fundstellen und beschreibt die Missachtung dazu. Vor einigen Tagen las ich abends im SWR-Videotext, dass in Alpirsbach die Klage des Wahlsiegers gegen die wegen Wählertäuschung aufgehobene, von ihm gewonnene Bürgermeisterwahl, abgewiesen wurde. Somit hat die Einkassierung der Bürgermeisterwahl wegen Wählertäuschung rechtlich Bestand. Es folgt eine Neuwahl.

Bei Friedrich Merz sehen drei Viertel der Bevölkerung einen Wahlbetrug, jedoch wird hier das geltende Recht anders interpretiert. Gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit der Begründung, »es ist zu wenig Zeit für eine ordentliche Bearbeitung« vor dem Bundesverfassungsgericht (Zweiter Senat), erfolgreich.

Wenn jetzt, bei viel weiter reichenden Maßnahmen, das Bundesverfassungsgericht einen anderen Maßstab anlegt, kann man mit dem gesunden Menschenverstand nur zu der bereits von Dr. Ludwig vorgetragenen Ansicht, dass hier die Parteipolitik mitspielt, kommen. Man kann argumentieren, dass sich die militärische Lage nach der Bundestagswahl kurzfristig verändert hat und deshalb Handlungsbedarf besteht. Aber direkt vor einem Krieg mit Russland mit höchster Eilbedürftigkeit stehen wir nicht. Es handelt sich um Tricks, um die Folgen der Wahlentscheidung zu umgehen.

Beim Infrastrukturpaket mit 500 Milliarden Euro ist die Lage eindeutig, hier ist Friedrich Merz ein Wahlbetrüger. Abends sah ich zufällig zu später Stunde einen Ausschnitt einer Satiresendung, dass vor der Wahl alle Brücken in Ordnung waren und über Nacht, nach der Wahl nun baufällig sind, weshalb Herr Merz »überraschend« gezwungen ist, durch eine Grundgesetzänderung die Schuldenbremse zu umgehen.

Herr Merz war Topmanager bei Blackrock und ich vermute, dass nach dem Coup von Herrn Merz dort Schenkelklopfen angesagt war. Ich frage mich innerlich, ob sich Herr Merz nun ein weiteres Privatflugzeug bestellen darf, weil ich Herrn Merz nicht über den Weg traue. Die vergangenen Lebensjahre von Herrn Merz sprechen nicht dafür, dass er als Bundeskanzler die Interessen von Normalbürgern vertritt.

 

Ralf Stegmaier, Reutlingen