Kaum wird es winterlich und rückt das Jahresende näher, nehmen zwei Unsitten zu. Erstens: Motor laufen lassen, während man die Scheiben frei kratzt, Pizza holen geht, aufs Handy glotzt und so weiter. Die Abgase eines stehenden Autos mit kaltem, den Treibstoff unvollständig verbrennenden Motor sind besonders um-welt- und gesundheitsschädlich (zum Beispiel für Schulkinder, die morgens an vor sich hin qualmenden Auspuffen vorbeilaufen müssen), außerdem ist dies motorschädigend und Verschwendung (anscheinend ist der Treibstoff zu billig?).
Zweitens: Böllern schon ab Mitte Dezember, gern auch nachts. Dies stresst Mitbürgerinnen und Mitbürger, verängstigt Haustiere und versetzt Wildtiere in Panik, die jetzt Energie sparen oder schlafen müssen, um die kalte, nahrungsarme Jahreszeit zu überleben. Ganz davon abgesehen, dass unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper jedes Jahr Tausende von Brände und Verletzungen verursachen – allein 905 Augenverletzungen zum Jahreswechsel 2024/2025!
Für alle, die weder gute Argumente verstehen noch Mitgefühl zeigen: Es ist ebenso verboten, den Motor im Stand laufen zu lassen (Gebühr rund 80 Euro), wie Böllern vor oder nach Sylvester illegal ist (bis rund 10.000 Euro).
Barbara Lupp, Tübingen
