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Aktuell Leserbrief

»Rechtsbruch – eine politische Handlungsoption?«

Asylpolitik

Jetzt ist es also so weit: Nicht nur der amerikanische Präsident und dessen Gefolgschaft versuchen durch Missachtung der geltenden Gesetze und der unabhängigen Gerichte, die demokratischen Prinzipien zu unterlaufen – sondern er findet auch hierzulande prominente Nachahmer!

Während man mit großem Entsetzen nach Washington schaut, begeht die neue Bundesregierung ganz offen die gleichen Wege: Die allgemeinen Menschenrechte und das Europäische Recht gewähren ein Recht auf Asyl, ein Recht auf faire rechtliche Verfahren und Rechtsvertretung, und Schutz vor unmenschlicher Behandlung und drohender Gefahr im Herkunftsland. Diese Rechte beziehen sich auf die katastrophale Lage in den Ländern, aus denen Menschen in ihrer Not fliehen. Sie können nicht nach der zweckorientierten Definitionen hiesiger Politikerinnen und Politiker beliebig gebeugt oder außer Kraft gesetzt werden.

Gerichtliche Entscheidungen als Einzelfallentscheidungen abzutun, wie das mit der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes zur Zurückweisung von drei Asylsuchenden aus Somalia geschehen ist, die Verwehrung rechtlichen Beistandes in der Abschiebehaft, wie dies von der Bundesregierung beabsichtigt ist, und die zweckgebundene Anerkennung von Staaten als sichere Herkunftsländer, in denen Menschen der Verfolgung ausgesetzt sind (ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat), das untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und spielt all denen in die Karten, die staatliche Institutionen demontieren und ein menschenverachtendes gesellschaftliches Klima erzeugen wollen.

Wo bleibt der Aufschrei der aufrichtigen Politikerinnen und Politiker und der Zivilgesellschaft? Oder haben wir uns schon an solche Nachrichten und Verfahren gewöhnt?

 

Rosemarie Henes, Reutlingen