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Aktuell Leserbriefe

»Prinzip nicht richtig verstanden«

Des Öfteren liest man in Leserbriefen, zuletzt am 19. September von Herrn Reichart, aber auch in Artikeln des GEA, dass viele Arbeitnehmer einen gesicherten Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten, weil sie jahrzehntelang Beiträge »eingezahlt« haben.

Schon diese Wortwahl zeigt aber, dass das Funktionsprinzip der gesetzlichen Rente nicht richtig verstanden wurde: Bei dem angewandten gesetzlichen Finanzierungsprinzip wird nämlich das durch Beiträge monatlich hereinkommende Geld im gleichen Monat fast restlos zur Zahlung der laufenden Renten wieder ausgegeben, es werden also praktisch keine Reserven gebildet. Alles was der Beitragszahler erwarten kann, ist, dass zukünftige Generationen an diesem Prinzip festhalten und ihm wiederum seine Rente aus ihren Beiträgen zahlen (Generationenvertrag).

Aus diesem Funktionsprinzip ergibt sich aber auch, dass es gar keine Rolle spielt, ob der Arbeitnehmer seine Beiträge an das »westdeutsche« oder ehemalige ostdeutsche oder irgendein anderes Sozialversicherungssystem gezahlt hat, wichtig ist nur, dass er seinen Beitrag zur Finanzierung der Renten seiner Vorgängergeneration geleistet hat, um damit einen Anspruch auf eigene Versorgung zu erhalten.

Aufgabe der Politik ist es, bei der Festsetzung der Beitrags- und Rentenhöhe immer wieder aufs Neue ihre Kompetenz zu beweisen und für Ausgleich bei veränderten Rahmenbedingungen zu sorgen!

Dr. Thomas Steinmayer, Reutlingen