Am 6. Mai wurde im GEA von über 350 Feiernden im Volkspark berichtet, was durch das Einschreiten der Polizei beendet wurde. Dieses Szenario hat sich am Dienstag, 7. Mai, in der gleichen Dimension und Lautstärke wiederholt und – um dasselbe zu toppen – am Mittwoch, 8. Mai, von denselben Mitwirkenden nochmals veranstaltet. Stundenlange lautstarke Beschallung am Abend bis in die Nacht, Hunderte Feiernde, die erst durch das Einschreiten der Polizei gegen Mitternacht zum Verlassen des Volksparks bewegt werden mussten. Herr Keck, ich frage Sie als unser Stadtoberhaupt, wieso Sie dieses Verhalten in einem Park zulassen? Es gibt eine Benutzungsordnung des Volksparks, die in §2 eindeutig alle Nutzer dieses Parks verpflichtet, keinen anderen zu belästigen. Es die Aufgabe des Ordnungsamtes, tagsüber für Familien, Sporttreibende und Spaziergänger die Ruhe eines Parks zu ermöglichen. Nächtliche lautstarke Beschallung, rücksichtsloses Hinterlassen von Unrat und sonstiger menschlicher Hinterlassenschaften belästigen nicht nur die Anwohner, sondern auch die Polizei, die um Hilfe gerufen wird. Warum geben Sie dem Ordnungsamt nicht die Direktive, bei solchen Sachlagen sofort – und nicht erst nach Stunden – einzugreifen? Warum werden Verursacher solcher Feierlichkeiten nicht »zur Kasse« gebeten für die Kosten der Reinigung und für die umfassenden Polizeieinsätze? Eine solche Untätigkeit befeuert diejenigen, die keine Regeln akzeptieren.
Anita von Löwis, Reutlingen