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Aktuell Leserbrief

»Mir fehlt das Augenmaß«

Zum Artikel »War diese Strafe gerecht?« vom 3. April (per E-Mail)

Eigentlich hatte ich bei dem schönen Wetter keine Lust, einen Leserbrief zu schreiben. Doch dieser Artikel lässt mir keine Ruhe. Es ist mir klar, dass diese Strafe laut Paragraf 35 STVO möglich ist, aber mir fehlt absolut das nötige Augenmaß. Meiner Meinung nach wäre die Geldstrafe angemessen genug gewesen.

Die Hebamme war morgens gegen 5 Uhr unterwegs. Das Verkehrsaufkommen also gering, Fußgänger so gut wie keine unterwegs. Die Verkehrssicherheit also wenig bis gar nicht gefährdet. Die gebärende Mutter hat sich auf die Hebamme verlassen und das Baby kam wenige Minuten später auf die Welt – also war nicht mehr viel Zeit! Jede Frau weiß, dass eine Entbindung, die ohne Komplikationen abläuft, nicht selbstverständlich ist. Für mich ist diese Tatsache »rechtfertigender Notstand« genug!

Ein Monat Fahrverbot ist überzogen. Das »Berufsverbot« trifft nicht nur die Hebamme, sondern auch die schwangeren Frauen, die sie dann nicht mehr betreuen kann. Es sind dringend klare Vorschriften (mit Blick auf die Risiken einer Entbindung, der Versorgung des Neugeborenen und »des erschöpften Ehemanns«) notwendig. Eine Richterin hätte wahrscheinlich anders geurteilt.

 

Rita Reinelt, Eningen