Logo
Aktuell Leserbrief

»Lohnt sich eine neue Solaranlage noch?«

Solarspitzengesetz (per E-Mail)

Am 25. Februar 2025 ist auf Veranlassung der »alten« rot/grünen Bundesregierung und mit Zustimmung der damaligen Opposition von CDU/CSU, aber gegen die Stimmen der FDP und von der Öffentlichkeit kaum beachtet, das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft getreten. Es wurde gelobt von den Initiatoren als ein Beitrag zur Stabilität der elektrischen Netze und zur Kostensenkung. In Wirklichkeit handelt es sich um den Ausdruck von Hilflosigkeit und rot/grüner Planlosigkeit, verbunden mit Sicherheitsrisiken für die deutsche Stromversorgung. Worum geht es?

Jahrelang hat Rot/Grün die Werbetrommel gerührt für Solaranlagen auf privaten Dächern, die grün/schwarze baden-württembergische Landesregierung hat sich sogar zu einer Solarpflicht hinreißen lassen. Solaranlagen, die nahezu vollständig aus China stammen, wurden im Laufe der Zeit immer günstiger in der Anschaffung und so haben sich viele Bürger eine Anlage aufs Dach gesetzt.

Die Einspeisevergütung und der verringerte Strombezug machen eine Anlage wirtschaftlich, insbesondere wenn man die Investition nicht finanzieren muss. Dass dieser rasante Zubau jedoch zu einem Problem führen könnte, ist unseren Politikern nie inne geworden. Der Strom muss nämlich nicht nur erzeugt, sondern auch verteilt werden, wozu die Netzbetreiber verpflichtet sind. Diese werden aber inzwischen der Strommenge, die ihnen die Politiker ins Haus spülen, nicht mehr Herr. Dies führt dazu, dass im Hochsommer zur Mittagszeit an den Strombörsen für die Lieferung von Strom bezahlt werden muss. Die Netzbetreiber müssen also Solarstrom von den Bürgern einkaufen, um ihn dann an der Börse gegen Zuzahlung wieder loszubekommen.

Diese planerische Fehlleistung der Bundes- und Landespolitik wird nun auf dem Rücken der Bürger ausgetragen: Solaranlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, müssen mit einer Abschaltvorrichtung ausgestattet sein, die es dem Netzbetreiber erlaubt, bei negativen Strompreisen die Anlage abzuschalten. Im Jahre 2024 war dies nach Angaben der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. immerhin 457 Stunden lang der Fall.

Geht man davon aus, dass das Überangebot während der Mittagssonnenstunden für fünf bis sechs Stunden am Tag eintreten könnte, dann erhält der brave Bürger nahezu die gesamte dreimonatige Sommerzeit keine Vergütung für die ertragreichsten Stunden des Tages. Wer will da noch eine Anlage anschaffen, wenn sie ferngesteuert abgeschaltet werden kann, sobald sie produziert?

Die verlegene Antwort der Politiker: Forcieren Sie Eigenverbrauch und Stromspeicher! Eine Scheinlösung! Eine 10 kW-Solaranlage produziert an einem sonnigen Junitag 70 kWh, mit Eigenverbrauch (einschließlich 10 kWh Speicherladen) schaffen Sie kaum 30 kWh davon. Also wohin mit dem Überschuss von 40 kWh? Aber anstelle die Netzbetreiber zur Verwertung des umweltfreundlichen Stromes zu verpflichten, beispielsweise zur Wasserstofferzeugung, wird einfach dem Bürger der Hahn zugedreht! Ein krachendes Beispiel planloser Politik!

Dazu kommt noch ein beachtlicher Sicherheitsaspekt: Fast alle Anlagen sind chinesischer Produktion, ihre Steuerung erfolgt über Server in China, auf die die Hersteller und damit die chinesische Regierung Zugriff haben. Bei der nächsten Krise könnte uns daher Herr Xi Jinping einfach den Strom abstellen!

 

Dr. Thomas Steinmayer, Reutlingen