Einen solchen Unfall, betrunken und mit Todesfolge, nur auf Bewährung zu verurteilen und als Rechtfertigung noch Dummheit anzuführen, ist recht kurzsichtig von der Amtsrichterin.
Da hat der Verursacher sicherlich gut »geschauspielert« oder er hatte andere Bonuspunkte. Nach Recherche in den Badischen Neuesten Nachrichten wurde bekannt, dass der Fahrer mit 240 km/h unterwegs war und ein bekannter Fastnachter sei.
An die Hinterbliebenen hat sie nicht gedacht und ich hoffe die Staatsanwaltschaft wird in Berufung gehen. Sonst brauchen wir uns über die Verrohung der Gesellschaft nicht mehr wundern.
Peter Engelke, Reutlingen