Mein Grundstücksnachbar hat mit seiner Baugenehmigung von der Stadtverwaltung die Auflage bekommen, an der Grundstücksgrenze Bäume zu pflanzen. Mein Haus liegt circa 5 Meter tiefer und ich habe eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach. Genau in der Südrichtung sollen diese Bäume stehen. Ein von mir beauftragter Anwalt hat gegen diese Pflanzung Einspruch erhoben. Die Antwort der Stadtverwaltung: Wenn mich die Bäume stören, soll ich via Nachbarrecht den Nachbarn verklagen. Ich habe mit dem Nachbarn keinerlei Händel und will das in Zukunft auch nicht. Der Verursacher ist die Stadtverwaltung und nicht der Nachbar. Eine Baumsatzung gibt es in Reutlingen nicht, also könnte die Stadt die Verpflichtung ganz einfach zurücknehmen. Vielleicht findet sich eine Gemeinderatsfraktion, die diesem Irrsinn ein Ende bereitet.
Reinhard Kurtz, Reutlingen