So ganz schlau bin ich zuerst nicht aus dem Kommentar geworden. Vielleicht auch wegen der meines Erachtens provokanten Überschrift. Der Lärm ist das Problem, okay. Aber wer kann oder soll etwas daran ändern? Der Konsument, der Hersteller oder der Gesetzgeber? Ich denke, alle können und sollen etwas gegen unnötige Lärmbelastung tun. Denn das ganze Thema ist vielschichtig und komplex. Kann ein Konsument doch auch ein legales und leises Fahrzeug laut bewegen, oder der Gesetzgeber lässt Lücken/Grauzonen zu und schaut (zu) lange dabei zu, wie die Hersteller diese ausnützen, zum Beispiel in Form von Klappenauspuff.
Ich als Konsument kaufe ein legales Motorrad, welches alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und werde pauschal mit Fahrverboten oder Tempolimits »bestraft«, wie zum Beispiel im großen Lautertal mit Tempolimit am Ortsausgang nur für Motorräder oder in Tirol auf vier Landstraßenabschnitten mit Fahrverbot nur für »laute« Motorräder. Was aber im Fall Tirol und auch im Kommentar nicht berücksichtigt wird: Man betrachtet dabei nur das Standgeräusch. Und kein Fahrzeug auf dieser Welt ist im »Stand« unterwegs. Das Standgeräusch ist auch keinesfalls die Lärmemmision, welche ein Fahrzeug beim Stehen im Standgas von sich gibt. Dies ist ein Wert, der in der Regel bei 5.000 U/min beziehungsweise halber Nenndrehzahl gemessen wird.
Steht ein Fahrzeug mit Standgas an der Ampel, ist es bei Weitem nicht so laut wie das eingetragene Standgeräusch. Was in den Fahrzeugpapieren als Standgeräusch eingetragen ist, dafür gibt es auch keinerlei gesetzliche Grundlagen, der Wert kann vom Hersteller quasi frei gewählt werden. Beim Fahrgeräusch sieht es hingegen anders aus, dies ist in den entsprechenden Euro-Normen klar geregelt. Ein älteres Motorrad, noch vor einer Euronorm zugelassen, kann ein Standgeräusch von unter 95 db(A), aber ein Fahrgeräusch von über 80 db(A) haben. Ein neueres Motorrad hingegen, der Euro4 entsprechend, kann aber ein Standgeräusch von 97db(A), darf aber nur ein Fahrgeräusch von maximal 77 db(A) haben. Das alte Motorrad darf also fahren, das neue nicht. Dass solche Regelungen und Fahrverbote zulässig sind, finde ich eine Schande.
Auf die genannte Untersuchung des baden-württembergischen Landesverkehrsministeriums und der angeblichen Divergenz des Lärmpegels zwischen Prüfstand und Normalbetrieb möchte ich nicht näher eingehen, da gar nicht beschrieben ist, wie und wo gemessen wurde (eine normgerechte Fahrgeräuschmessung ist sehr aufwendig und im normalen Verkehr unmöglich), oder in welchem Betriebszustand sich die Fahrzeuge befunden haben.
Somit kann man auch gar nicht sagen, ob eine Divergenz ähnlich dem Dieselskandal vorliegt oder nicht, da anscheinend auch nicht untersucht wurde, ob die gemessenen Motorräder legal oder (dauerhaft) manipuliert waren. Daher sehe ich die Lärmblitzer auch eher kritisch, deren Messwerte nicht 1 zu 1 in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gebracht werden können. Ich frage mich, woher der Schwellenwert von 82 db(A) kommt, und mit welchem für das »Fahrzeug erlaubten Schallpegel« dieser Wert abgeglichen wird? Interessant hierzu auch der Artikel des ADAC vom 20. August 2024.
Es ist traurig dass in unserer heutigen hochtechnologisierten Gesellschaft Lärmaktionspläne notwenig sind, die meist nur mit Tempolimits unsere mobile Gesellschaft einbremst.
Mike Zimmermann, Sonnenbühl