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Aktuell Leserbrief

Geldstrafe – wofür?

Zur Meldung »Strafbefehl gegen Baptisten« vom 15. August (per E-Mail)

So, so, es gibt sie also wieder: Die Spitzel und Denunzianten, die in Gottesdiensten sitzen und darauf achten, ob der Pfarrer etwas sagt, das man als »Delegitimierung des Staates« bestrafen könnte.

Leider steht in dem Artikel nicht, für welche Aussage der Prediger 9.600 Euro zahlen soll – im Gegensatz zum Strafbefehl von Björn Höcke, wo alle Welt weiß, dass er für den Spruch »Alles für Deutschland« verurteilt wurde.

So kann man also nur rätseln: Hat er über 1. Mose 1 Vers 24 gepredigt, wo steht dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat? Oder über Jesaja 2 Vers 4, wo Schwerter zu Pflugscharen geschmiedet werden? Über Matthäus 23 Vers 14, wo Jesus droht »Weh euch … die ihr fresset der Witwen Häuser«? Oder über Matthäus 1 Vers 52 in dem Maria Gott lobt, dass er die Mächtigen vom Thron stürzt? Fragen über Fragen.

Dabei wäre es so einfach gewesen: Ein Lokalredakteur ruft bei der betroffenen Gemeinde in Pforzheim an und fragt, wofür der Prediger bestraft wurde, statt die Allgemeinphrasen von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zu vermelden. Dann hätten alle Pfarrer gewusst, worüber sie im Gottesdienst nicht mehr reden dürfen, damit ihre Predigt »regierungskonform« ist.

Bei so vielen Parallelen frage ich mich manchmal, wie sich ein Dietrich Bonhoeffer heute wohl verhalten würde?

 

Edith Steinmaier, Trochtelfingen