Von Linken, Grünen und SPD wird regelmäßig die Wiedereinführung der Vermögenssteuer gefordert, auch wieder im aktuellen Wahlkampf. Sollte sie Wirklichkeit werden, wird es letztendlich die von diesen Parteien avisierte Wählerschaft sein, welche die Vermögenssteuer bezahlen beziehungsweise erwirtschaften darf. Warum? Nehmen wir ein privates Mietshaus mit 10 Wohneinheiten und einer Million Euro Wert. Bei 1 Prozent Vermögenssteuer ergibt das einen jährlichen Steuerbetrag von 10.000 Euro, der unabhängig vom Ertrag des Hauses anfällt. Diese 10.000 Euro sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht somit ein Kostenblock, der erwirtschaftet werden muss, um Verluste zu verhindern.
Der Vermieter kann nun die 10.000 Euro auf die Miete umlegen, was dann allerdings zu einer Mieterhöhung von jährlich 1.000 Euro oder monatlich circa 85 Euro pro Wohneinheit führt! Kann oder darf der Vermieter den Betrag nicht auf die Miete umlegen (Mietpreisbremse!), muss er die 10.000 Euro bei der Instandhaltung des Hauses einsparen. So ganz nebenbei kann er auch 10.000 Euro weniger Handwerksleistungen beauftragen.
Ist das Vermögen in einem Wirtschaftsbetrieb gebunden, kann der Inhaber zur Bedienung der Vermögenssteuer entweder Anteile am Betrieb verkaufen oder die Mitarbeiter müssen mehr zur Bedienung des Kostenblocks »Vermögenssteuer« erwirtschaften. Beispielhaft sei hier BMW erwähnt. Die Familien Quandt und Klatten sind Mehrheitseigner und ermöglichen BMW im Gegensatz zu Daimler langfristiger zu agieren. Müssten sie zur Begleichung der Vermögenssteuer BMW-Anteile verkaufen, würden diese garantiert an ausländische Investoren gehen, die in der Regel höhere und kurzfristigere Renditen einfordern. Das ginge dann zulasten von Stabilität und Mitarbeitern von BMW und Zulieferern.
Ergänzend muss man sich auch darüber Gedanken machen, nach welchen Kriterien ein Vermögen bewertet wird. Bei einer Million Euro auf dem Bankkonto ist das kein großes Problem. Wie soll aber mit Sachvermögen, wie Betriebsanteile und -einrichtungen, Häusern, Flächen, Aktien, Schmuck, historistischen Fahrzeugen und so weiter verfahren werden? Sie unterliegen teilweise erheblichen Wertschwankungen. Wie und durch wen werden sie erfasst und deren Werte festgelegt? Ich schätze den Aufwand zur Erhebung der Vermögenssteuer letztendlich weit höher ein, als das, was sie einbringt. Ganz zu Schweigen von den Rechtsstreitigkeiten, die bei unterschiedlicher Wertauffassung zwischen Finanzbehörden und Betroffenen anfallen werden.
Von daher klingt »Vermögenssteuer« zwar schön und suggeriert Umverteilung von oben nach unten. Letztendlich ist sie in der Umsetzung zu aufwendig, zu kompliziert und wird von den kleinen Leuten erwirtschaftet. Sinnvoller ist die Besteuerung der Gewinne, die ein Vermögen erzielt – und zwar ohne Ausnahmen und Möglichkeiten der Verschleierung. Da liegen klare Zahlen vor und machen eine Steuerbemessung leichter.
Björn Dietz, Reutlingen