Auch ich glaube, dass die CDU im Landtag ihren Beitrag zur ungerechten Grundsteuer beigetragen hat. Unser Landesvater wollte für das Schwabenland etwas Besonderes. Das ausgeglichenere Bundesmodell wollte er, aus nicht erklärbaren Gründen, nicht übernehmen. X-mal multiplizieren bevorzugte er in seiner Einfachheit. Die grüne Mehrheit im Landtag folgte dem Chef und der Koalitionspartner wollte dem Vorhaben nicht widersprechen. Schließlich arbeitete man doch mustergültig zusammen. Diese Besonderheit hat Hagen Kluck wohl angesprochen.
Was dabei herausgekommen ist, wird manchem Häuslebesitzer noch schlaflose Nächte bescheren. Wenn ich morgens aufwache, dann habe ich schon drei Euro an die Stadtkasse zusätzlich überwiesen. Meine Mehrbelastung liegt bei 1.000 Euro. Wer dagegen in der eng bebauten Stadtmitte fünf Wohnungen vermietet, der darf sich auf die Entlastung freuen. Die dunklen Wolken habe ich auf mich zukommen sehen. Deshalb habe ich mich schon 2020 an das Finanzministerium von Baden-Württemberg gewandt. Ich zitiere einen Satz aus dem Antwortschreiben: »Bei der anschließenden Ausarbeitung im Rahmen des Grundsteuergesetzes wurde dabei besonderer Wert auf eine einkommensneutrale Ausgestaltung gelegt, bei der das ›Wohnen‹ im Durchschnitt nicht verteuert wird.« Belastungsverschiebungen wurden auch erwähnt. Und genau in dieser Richtung hat sich auch das Bundesverfassungsgericht geäußert. Deshalb die Frage zum Schluss: Wie glaubhaft und verlässlich sind eigentlich Ämter, Parteien und Regierungen?
Hans Busch, Reutlingen