Trotz deutlicher Kennzeichnung an unserem Briefkasten, keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einzuwerfen, erhalten wir nunmehr trotzdem zwei Flyer der AfD. Laut Rechtsprechung besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn trotz entsprechendem Aufkleber Werbung eingeworfen wird. Dies sollten die Verantwortlichen der AfD wissen und die verteilenden Personen entsprechend informieren, anweisen und kontrollieren. Wir verzichten sehr gerne auf diese »Literatur« und möchten alle Verantwortlichen auffordern, die Rechtslage zu beachten. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns entsprechende Schritte vor. Die Flyer finden Verwendung beim Anzünden unseres Grills.
Martin Klosseck, Reutlingen