Logo
Aktuell Leserbrief

»Beschilderung in diesem Bereich überprüfen«

Neue Halteverbotszone ()

Die neue Halteverbotszone ab der Hindenburgstraße – Ecke Alteburgstraße – beginnt dort mit dem Zusatz »Parken in gekennzeichneten Flächen nur Bewohnern mit Parkausweis P erlaubt«. Außer den Anwohnern mit entsprechendem Parkausweis darf dort laut Beschilderung niemand parken. Umso erstaunlicher ist es, dass in diesem Bereich Ecke Mozartstraße und vor der IHK jeweils ein Parkscheinautomat aufgestellt wurde. Diese Automaten sind völlig überflüssig, wenn außer den Anwohnern dort niemand parken darf. Biegt der Verkehrsteilnehmer von der Hindenburgstraße in die Maximilianstraße ein, sieht er auf der rechten Straßenseite einen Beginn der Halteverbotszone, obwohl er sich bereits in dieser Zone befindet, und gegenüber auf der linken Straßenseite steht ein Ende der Halteverbotszone.

Dieser ganze Wirrwarr wird noch fortgesetzt Ecke Bellinostraße. Auch hier steht auf der linken Seite der Hindenburgstraße ein Ende dieser Zone. An dieser Stelle beginnt auch die Fahrradstraße, die nach circa acht Metern laut Bodenmarkierung wieder endet.

Ein Verkehrszeichen, das das Ende der Fahrradstraße anzeigt, fehlt. Selbst wenn es sich um ein Provisorium bei der Beschilderung handelt, so ist sie doch gültig, außer sie wird bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Starts abgedeckt. Ich appelliere an die Verantwortlichen, die gesamte Beschilderung in diesem Bereich noch einmal zu überprüfen und diese Missstände zu beheben.

Rainer Braun, Reutlingen