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Aktuell Leserbrief

»Beamtentum nicht abschaffen«

Zum Leserbrief »Beamtenstatus auslaufen lassen«, vom 27. 1.

Ich bin überzeugt, dass das Berufsbeamtentum trotz aller Missgunst nicht abgeschafft werden kann. Herr Mack-Reiser behauptet, Beamte wären zur Kindererziehung vom Dienst freigestellt. Ich kam dann drauf, dass er nur das Elterngeld meinen kann. Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien, indem weggefallenes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Erwerbslose, Studierende und Auszubildende usw.

Dann fragt er, ob man Versorgungsunterschiede zwischen Angestellten, Arbeitern und Beamten noch gut heißen kann. Lehrer, beamtet oder nicht, haben, wie übrigens die meisten Beamten, ein Hochschulstudium abgeschlossen. Aber auch leitende Angestellte, mit oder ohne Studium, verdienen gutes Geld und haben später eine ordentliche Rente, oft sogar verbunden mit einer Betriebsrente. Die Frage ist nicht, was sie sind, sondern was sie gelernt haben und was sie arbeiten. Des Weiteren regt er an, darüber nachzudenken, »ob der uralte Beamtenzopf nicht gänzlich abgeschnitten gehört« und spricht ausdrücklich Veränderungen bei der Polizei an. Man erlaube mir, ein kleines Beispiel zu machen: Vielleicht besuchen ihn zur nächtlichen Stunde ein paar Einbrecher. Aber nach Abschaffung der Beamten kommt ihm niemand mehr zu Hilfe, denn die Strafprozessordnung verpflichtet »Behörden und Beamte des Polizeidienstes ... Straftaten zu erforschen.«

Im GEA vom 20. Januar wurde von Steuerfahndern berichtet, die zu einer Großkanzlei wechselten. In dem guten Kommentar schreibt Frau Gisel: »Dabei braucht Deutschland eine unabhängige und schlagkräftige Steuerfahndung – schon wegen des Gerechtigkeitsempfindens.« Steuerfahnder sind Beamte.

Harald Kurz, Eningen