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Aktuell Leserbrief

»Bürgerbegehren ausgehebelt«

Windkraft in Trochtelfingen (per E-Mail)

Zu Recht fühlen sich über 700 Unterzeichner des Bürgerbegehrens übergangen. Zur Vorgeschichte: In der Gemeinde Trochtelfingen wurde im Vorfeld schon ein Nutzungsvertrag über neun Windkraftanlagen mit einem Projektierer abgeschlossen. Das Gebiet mit einer Größe von 351 Hektar liegt direkt an der Kreisgrenze zum Landkreis Sigmaringen, wo drei riesige Windvorranggebiete der Nachbarkommunen angrenzen. Es umfasst circa 4,5 Prozent der Gemarkungsfläche und somit knapp das 2,5-Fache der geforderten Fläche. Das Bürgerbegehren hatte zum Ziel, die Planungen der beiden Regionalverbände Neckar-Alb und Bodensee-Oberschwaben abzuwarten, um eine Überlastung der Bevölkerung zu vermeiden. Diese Überlastung wurde von der Stadt Trochtelfingen bereits eingeräumt, umso unverständlicher ist es, dass jetzt vor Abschluss der Planungen der Regionalverbände bereits Fakten geschaffen wurden.

Der Rechtsanwalt der Stadt Trochtelfingen hatte nun in der öffentlichen Gemeinderatssitzung das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, da es sich nicht gegen eine bereits vollzogene Maßnahme, hier die Vertragsunterzeichnung, richten darf. Da am Tag der Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses im GEA am 20. Juni 2024 der Nutzungsvertrag von der Bürgermeisterin bereits unterzeichnet worden ist, wurde durch ein solches Vorgehen den Bürgern von vornherein die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens genommen. In der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Trochtelfingen im Amtsblatt erfuhren die Bürger sogar erst am 4. Juli 2024, dass die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss beauftragt wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Vertrag bereits seit 14 Tagen unterschrieben war. Dieses Vorgehen verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und gegen die guten Sitten. Hier wurde einfach über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden und ihnen jegliche Möglichkeit des Mitspracherechts genommen. Die Geschichte der Windkraft in Trochtelfingen ist seit Jahren durch Intransparenz (Behandlung des Themas in nichtöffentlichen Sitzungen) und unkorrekter Verfahrensweise (Mitwirkung von fünf befangenen Gemeinderatsmitgliedern bei Beschlüssen, wobei der letzte von der Kommunalaufsicht für rechtswidrig erklärt wurde) gekennzeichnet. Der im Vorfeld mehrfach eingeforderte Bürgerdialog wurde ebenso verhindert.

Von einem verantwortungsvollen Bürgermeister hätte man einfach erwartet, dass er die Planungen abwartet und dass er sich dann mit der Nachbarkommune an einen Tisch setzt, um eine einvernehmliche und für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden. Aber es geht auch hier in Trochtelfingen nur darum, die eigene klamme Gemeindekasse aufzubessern. Die Nachteile der Bevölkerung blieben bei den Planungen völlig unberücksichtigt. Wenn allerdings der Bürgermeister aus Gammertingen genauso handelt wie die Bürgermeisterin aus Trochtelfingen, könnte sich die Anzahl der neun Windkraftanlagen mehr als verdoppeln, da das angrenzende Windvorranggebiet noch um ein paar Hektar größer ist. Interessanterweise titelt der GEA am 14. November 2024 »Viele fremdeln mit der Demokratie«. Da frage ich mich, was die 718 Bürger von unserer Demokratie halten sollen, wenn sie durch solche juristischen Tricks übergangen werden.

 

Diana Baumeister, Vertrauensperson Initiative Bürgerbegehren, Trochtelfingen