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Aktuell Leserbrief

»An Recht und Gesetz gebunden«

Zum Leserbrief »Gravierende Fehlentscheidung« vom 31. Mai (per E-Mail)

Dipl.-Ing. Klaus Menton schreibt in seinem Leserbrief, als Demokrat störe er sich an der Aussage von Andreas Stoch, dem Vorsitzenden der SPD Baden-Württemberg, die AfD sei »eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextreme eingestuft« habe. Denn, so Mentons Argumentation, der Verfassungsschutz sei dem Innenministerium unterstellt und weisungsgebunden, deshalb sei die Einordnung der AfD als gesichert rechtsextrem parteipolitisch motiviert. Damit übernimmt er, ob gewollt oder ungewollt, eine Argumentation der AfD.

Dabei ist diese Aussage ganz klar falsch: Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, wie der Name sagt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu schützen. Dabei ist er an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gibt es verschiedene Kontrollorgane und -mechanismen, sodass er nicht politisch zu instrumentalisieren ist.

Gegebenenfalls muss er sich mit seinen Ergebnissen auch vor Gericht messen lassen. So wie bei früheren Klagen der AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall, wo der Verfassungsschutz vor Gericht Recht bekam.

Als aufrechter Demokrat müsste sich Herr Menton also darüber freuen, dass der Verfassungsschutz seine Arbeit tut, und zwar sachgemäß. Übrigens hat außer der AfD keine andere Partei die jetzige Einordnung des Verfassungsschutzes infrage gestellt. Vielmehr besteht im ganzen demokratisch-politischen Spektrum Konsens darüber, dass die AfD rechtsextrem ist. Auf den offiziellen AfD-Kanälen kann man sich leicht von den verfassungs- und menschenfeindlichen Aussagen führender AfD-Vertreter überzeugen. Wirklich erschreckend! Leider hat allzu lange die Strategie der AfD verfangen, sich als harmlos und bürgerlich-konservativ darzustellen.

Im Leserbrief werden darüber hinaus zwei Dinge vermischt: Es wird nicht unterschieden zwischen der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem und der Frage, ob die Partei deshalb verboten werden soll. Das sind zwei unterschiedliche Themen. Beim Thema Verbot geht es zum Beispiel um die strategische Frage, ob ein Verbot samt den Folgen dem Schutz unserer Demokratie dient oder ob es – wie es die AfD schon bisher kultiviert – die Opfermentalität ihrer Anhänger weiter verstärkt und so kontraproduktiv wirken könnte.

Das ist tatsächlich keine leicht zu beantwortende Frage. Aber dass die AfD im Ganzen rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist, daran gibt es keine Zweifel. Wer sehen will, kann das inzwischen glasklar sehen. Nicht zuletzt in den vielen Belegen, die im Gutachten des Verfassungsschutzes gesammelt wurden.

 

Cornelia Eberle, Reutlingen