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Aktuell Leserbrief

»Ärztemangel trifft im Fall Münsingen nicht zu«

Zum Artikel »Notfallpraxis schließt im September« vom 20. Dezember (per E-Mail)

Nun also hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) »die Katze aus dem Sack gelassen« – zum 30. September 2025 soll die Notfallpraxis in Münsingen endgültig Geschichte sein. Und ein »Zückerle« hat die KVBW auch gleich parat: Die Öffnungszeiten in den dann noch bestehenden Notfallpraxen in Reutlingen und Ehingen sollen etwas erweitert werden und dann war’s das. Geschickt gemacht und gedacht – bis September dieses Jahr ist die Schließung vergessen. Die (Land-)Bevölkerung wird sich schon damit abfinden … geht dann halt etwas länger mit der Gesundheitsversorgung … Dass Minister Lucha sich nicht entschließen kann, sich als Rechtsaufsicht gegenüber der KVBW zu positionieren, kann als »Feigheit vor dem Feind« apostrophiert werden. Dazu kommt, dass für die Selbstverwaltungsgemengelage KVBW wohl auch keine Fachaufsicht vorhanden ist?!

Insider berichten, dass für die Notfallpraxis Münsingen nach wie vor genügend Ärzte zur Verfügung stehen. Der auch von der KVBW allgemein ins Feld geführte Ärztemangel trifft – zumindest im Fall Münsingen – nicht zu! Die ins Auge gefasste Telemedizin mit Videosprechstunde kann – wenn überhaupt – den Komplex »Notfall« nicht komplett auffangen. Immer noch ist die »Face to Face«-Diagnose von Angesicht zu Angesicht medizinischer Standard, was sich mit dem »www« nur schwer realisieren lässt.

Dass die KVBW mit ihrer Schließungsaktion das Gemeinwohl mit Füßen tritt, kann und darf nicht Raum greifen! Mal davon abgesehen, dass die Landesverfassung klar aussagt, dass in Stadt und Land gleiche Verhältnisse zu schaffen sind.

Und damit sind wir bei der Politik angelangt. Die politischen Entscheidungsträger sind gerade dem Gemeinwohl und gleichfalls der Landesverfassung verpflichtet. Wo bleibt die (Re-)Aktion?

 

Wilfried Müller, Reutlingen