Die Tiere verletzten den 16-Jährigen im Gesicht, am Arm und am Hinterkopf. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat er es einem Zufall zu verdanken, dass er noch lebt. Das Gericht sprach den Hundeführer der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.).
Der 22-jährige Hundehalter, der seinem minderjährigen Bruder entgegen den Vorschriften die Hunde überlassen hatte, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt - ebenso wie der 22 Jahre alte Begleiter des Hauptangeklagten. Der Begleiter war mit dem 17-Jährigen mit den Hunden spazieren gegangen und hatte auf dessen Geheiß das ihm anvertraute Tier losgelassen. Zuvor hatten das spätere Opfer und seine Begleiter die beiden gebeten, die verbotswidrig nicht angeleinten Hunde in Schach zu halten.