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Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe nach Kampfhundeattacke

Heidelberg (dpa/lsw) - Im Prozess um die Attacke zweier Kampfhunde auf einen Teenager hat das Landgericht Heidelberg den Hauptangeklagten zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der 17-Jährige am Pfingstsonntag auf einem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) die zwei American-Staffordshire-Terrier auf einen radelnden Jungen losgelassen hatte.

Kampfhund American Staffordshire
Ein American Staffordshire Terrier mit Maulkorb wird auf einer Demonstration an der Leine gehalten. Foto: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild
Ein American Staffordshire Terrier mit Maulkorb wird auf einer Demonstration an der Leine gehalten. Foto: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild

Die Tiere verletzten den 16-Jährigen im Gesicht, am Arm und am Hinterkopf. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat er es einem Zufall zu verdanken, dass er noch lebt. Das Gericht sprach den Hundeführer der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.).

Der 22-jährige Hundehalter, der seinem minderjährigen Bruder entgegen den Vorschriften die Hunde überlassen hatte, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt - ebenso wie der 22 Jahre alte Begleiter des Hauptangeklagten. Der Begleiter war mit dem 17-Jährigen mit den Hunden spazieren gegangen und hatte auf dessen Geheiß das ihm anvertraute Tier losgelassen. Zuvor hatten das spätere Opfer und seine Begleiter die beiden gebeten, die verbotswidrig nicht angeleinten Hunde in Schach zu halten.