Zu zwölf Jahren Haft hat das Landgericht Stuttgart einen 43-Jährigen wegen des Mordes an seinem Nachbarn verurteilt. »Sie haben die Tötung ohne Zweifel begangen«, sagte der Richter zum Angeklagten. Dieser hatte demnach mit einer doppelläufigen Flinte auf den 45 Jahre alten Nachbarn geschossen, der gerade auf seinem Balkon stand. Die Mutter des Opfers habe die Tat mit angesehen.
Unter anderem wegen einer paranoiden Schizophrenie und einer Cannabis-Abhängigkeit des Angeklagten war dieser zur Tatzeit laut Gericht vermindert schuldfähig. Neben der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ordnete der Richter Zahlungen in Höhe von insgesamt 35 000 Euro an die Mutter und die beiden Schwestern des Opfers an.
Vor dem Mord wurde laut Urteil das Motorrad des Täters zweimal umgeworfen. Auch kam es am Vorabend zu einer Auseinandersetzung mit einer weiteren Person, bei der der damals 42-Jährige verletzt wurde. Unter anderem diese Kränkungen nannte der Richter als Motiv der Tat. Der Angeklagte sei wütend und frustriert gewesen und habe sich unfair behandelt gefühlt, hieß es.
Mit dem Urteil schließt sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Für die Forderung der Nebenklage nach einer lebenslangen Haftstrafe hatte der Richter Verständnis. Es müsse aber eine Abwägung unter anderem mit der psychischen Krankheit des Angeklagten geben.
Eine Verurteilung wegen Totschlags - wie von der Verteidigung gefordert - lehnte das Gericht ab. Laut Urteil lag das Mordmerkmal der Heimtücke vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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