BALINGEN. Die Bezahlkarte für Geflüchtete im Zollernalbkreis ist startklar. Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung schreibt, erhalten zunächst von Ende März an neu zugewiesene Asylbewerber diese Bezahlkarte. Je Bedarfsgemeinschaft, also je Familie oder Paar, ein Exemplar. Außerdem bekommen Asylbewerber ohne Girokonto eine Karte.
Das Landratsamt bucht darauf monatlich die zustehenden Beträge. Einsetzen kann man sie überall, wo Visa-Karten akzeptiert werden. Ein Vorteil: Sie führt zudem durch den Wegfall der Barauszahlungen zu einer Entlastung der Verwaltung.Ein Nachteil: Parallel wird für die meisten Geflüchteten ein Girokonto erforderlich sein, um Überweisungen sowie SEPA-Lastschriften, wie zum Beispiel für Mobilfunkverträge und ÖPNV-Tickets, tätigen zu können. Die Landkreisverwaltung rechnet mit 5.000 Euro Kosten pro Monat für die Karten.
5.000 Euro Mehrkosten im Monat
»Schritt für Schritt ist die Ausweitung auf alle schon im Landkreis untergebrachten Empfänger von Asylbewerberleistungen – derzeit rund 820 Menschen – vorgesehen. Die Debitkarte wird damit für diesen Personenkreis zum Hauptzahlungsmittel«, erklärt Sozial- und Rechtsdezernent Georg Link. Nur Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen die Bezahlkarte. Also keine Ukrainer, sie bekommen Bürgergeld.
Insbesondere die Möglichkeit der Bargeldabhebung werde mit der Bezahlkarte beschränkt: auf 150 Euro pro Person und Monat; für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro zusätzlich. Einkaufen kann man damit ausschließlich in Baden-Württemberg und vorwiegend in Einzelhandelsgeschäften, online nur bei Anbietern, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben, schreibt das Landratsamt. Ausgeschlossen seien Online-Branchen wie Geldtransferdienstleister, Glücksspiel, Aktien- und Kryptohandel sowie Datingportale. Bei Missbrauchsverdacht bestehen laut Landratsamt auch Kontrollmöglichkeiten. Eine interne Arbeitsgruppe im Landratsamt – bestehend aus Kollegen der Ämter für Digitalisierung sowie Zuwanderung und Integration, der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamts – hat die Einführung der Bezahlkarte in den vergangenen Wochen intensiv bearbeitet.
Der Kreistag hatte im Februar auf Antrag der CDU mehrheitlich dafür gestimmt, nicht auf die bundeseinheitliche Lösung zu warten, sondern schnell eine eigene Lösung zu entwickeln. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Schroft hatte. »Taten und Tempo« gefordert. Mit der Bezahlkarte sollte demnach verhindert werden, dass Geflüchtete Geld, das sie bislang in bar erhielten, zu ihren Familien ins Ausland schickten. Dadurch wolle man die Anreize zur illegalen Migration senken, so Schroft. Bargeldabhebungen werden nun eingeschränkt, bleiben aber wie beschrieben möglich. Diese wird nun mit dem in Sachen Bezahlkarten erfahrenen Unternehmen Publk GmbH mit Sitz in Bersenbrück realisiert. Sollte die bundeseinheitliche Lösung mit einem anderen Anbieter umgesetzt werden, ist laut Landratsamt ein Wechsel mit geringem Aufwand möglich.
Die Bezahlkarte wird an Geflüchtete ausgegeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Grundsätzlich nicht ausgegeben, so informiert das Landratsamt in seiner Pressemitteilung, wird die Karte an Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Diese erhalten vom ersten Tag an Bürgergeld. (GEA)
WIE VIEL GELD ASYLBEWERBER BEKOMMEN
Sechs Bedarfsstufen
Für Asylbewerber gelten in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 die folgenden Bedarfssätze – davon bestritten werden muss von den Empfängern der gesamte Lebensunterhalt außer den Kosten für die Unterkunft. Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende): 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt. Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft): 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro. Bedarfsstufe 3 (betrifft Erwachsene in einer stationären Einrichtung sowie auch Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben): 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro. Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren): 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro. Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren): 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro. Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre): 180 Euro + 132 Euro = 312 Euro. (GEA)