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Zoll rät von tierischen Souvenirs aus dem Urlaub ab

Gefrorene Ziegenschädel sollten Reisende lieber nicht als Souvenir aus dem Urlaub mitbringen, durch die Kontrolle kommen sie damit laut Zoll an den Flughäfen nicht. Das teilte das Zollamt Karlsruhe am Freitag mit. Zum Beginn der Feriensaison rät der Zoll Urlaubern, sich vorher über Einfuhrregeln zu informieren.

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Ein Beamter trägt während seines Dienstes eine Schutzweste mit der Rückenaufschrift »Zoll«. Foto: Markus Scholz
Ein Beamter trägt während seines Dienstes eine Schutzweste mit der Rückenaufschrift »Zoll«.
Foto: Markus Scholz

»Im vergangenen Jahr hat das Hauptzollamt Karlsruhe gemeinsam mit dem Veterinäramt Rastatt am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden knapp eine Tonne tierischer Produkte sichergestellt, deren Einfuhr nach dem Tierseuchenrecht verboten war«, sagte eine Sprecherin des Zollamts. Die Produkte, wie zum Beispiel zwei gefrorene Ziegenschädel aus Marokko, seien beschlagnahmt und vernichtet worden. Urlauber müssten in so einem Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Über die Internetseite des Zolls, eine Online-Broschüre und die App »Zoll und Reise« könnten sich Urlauber über die Bestimmungen informieren.

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© dpa-infocom, dpa:220701-99-871257/2