Gegen das Ehepaar sei nach dem Vorfall in der vergangenen Woche nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, hieß es weiter. Der Zoll erklärte, dass jeder, der mit Barmitteln im Gesamtwert von 10 000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat ein- oder ausreist, den Betrag bei der zuständigen Zollstelle schriftlich anmelden müsse.
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