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Zeppelin-Nachkommen unterliegen im Stiftungsstreit

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Streit um die millionenschwere Zeppelin-Stiftung in Friedrichshafen eine wegweisende Entscheidung getroffen. Doch womöglich ist das noch nicht das Ende des Rechtsstreits.

Justitia
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Im Streit um die Zeppelin-Stiftung haben die Nachkommen des berühmten Luftschiffpioniers eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies eine Berufung der Kläger gegen einen erstinstanzlichen Gerichtsbeschluss ab, wie eine Sprecherin in Mannheim am Donnerstag sagte. Eine Revision sei zwar nicht zugelassen worden. Gegen diese Nichtzulassung können die Kläger laut dem Gericht aber eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az.: 1 S 1865/20).

In dem Streit um die Friedrichshafener Zeppelin-Stiftung wollen der Urenkel des Luftschiffbauers, Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin, und sein Sohn Frederic mit Hilfe einer Klage die Stiftung in Friedrichshafen aus städtischer Hand lösen. Doch um die Sache ging es bisher gar nicht, sondern erst mal nur darum, ob die Brandenstein-Zeppelins in der Sache überhaupt klagen dürfen. Diese sogenannte Klagebefugnis sprachen die Gerichte ihnen bisher ab.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dem Januar 2020. Die Gründe für die Entscheidung sollen spätestens im Juli vorliegen. Die Klage richtete sich gegen das Land. Die Stadt Friedrichshafen wurde als Trägerin der Zeppelin-Stiftung zu dem Verfahren beigeladen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sei ein großer Erfolg für Stadt und Land, teilte ein Prozessvertreter der Stadt mit.

Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie aufgelöst und die Verwaltung des Vermögens an die Stadt Friedrichshafen übertragen. Aus Sicht der beiden Brandenstein-Zeppelins geschah das unrechtmäßig. Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof erwägten sie nun weitere rechtliche Optionen, teilten die Kläger am Donnerstag mit.

Bei dem Streit geht es um viel Geld. Denn der Zeppelin-Stiftung gehören 93,8 Prozent der ZF Friedrichshafen AG, einem der größten Automobilzulieferer der Welt. Außerdem ist die Stiftung über die Luftschiffbau Zeppelin GmbH zu 100 Prozent an der Zeppelin GmbH beteiligt. Die Unternehmen speisen die Stiftung mit ihren jährlichen Dividenden und Gewinnausschüttungen. So flossen im vergangenen Jahr nach Angaben der Stadt 15,2 Millionen Euro, 2019 sogar 159,9 Millionen Euro an die Stiftung.

Mit dem Geld fördert die Stadt Friedrichshafen unter anderem die Kinder- und Jugendarbeit und den Bildungs- und Erziehungsbereich. Zum Jahresende 2021 sollte die Zeppelin-Stiftung über Rücklagen in Höhe von voraussichtlich etwas mehr als 200 Millionen Euro verfügen. Der Jahresabschluss ist aber noch nicht erstellt.

Die Nachkommen des berühmten Luftschiffpioniers Ferdinand von Zeppelin wollen die ursprünglich selbstständige Stiftung dagegen wiederbeleben - mit dem damaligen Zweck, die Luftfahrt zu fördern. So will Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin nach eigenen Angaben eine ökologische Luftfahrtforschung in Friedrichshafen aufbauen und ein Luftforschungszentrum gründen.

Homepage der Zeppelin-Stiftung

© dpa-infocom, dpa:220622-99-760287/4