Dann wird den Angaben zufolge mit dem Kita-Träger besprochen und vereinbart, wie die Mängel beseitigt werden können. 2021 seien in 16 Fällen Mitarbeitende gekündigt worden, 2020 in 14 Fällen.
Unter seelische Gewalt fällt demnach zum Beispiel, wenn Kinder abgewertet, ausgegrenzt oder beschämt werden. Körperliche Gewalt ist, Kinder etwa gegen den Willen festzuhalten oder zum Essen zu zwingen.
»Kinder müssen bei ersten Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung Hilfe erhalten«, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums den Blättern. Derzeit arbeiteten Träger an einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzepten. Dafür habe das Ministerium mit Träger- und Erzieherverbänden und dem KVJS Eckpunkte zur Orientierung erarbeitet.
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