Am 25. Oktober waren der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg die Funde den Angaben nach gemeldet worden. »Die empfohlenen Maßnahmen zum Herdenschutz waren soweit zumutbar umgesetzt und wurden vom Wolfsrüden überwunden«, hieß es nun aus dem Ministerium. Sollte das Tier zeitnah erneut zuschlagen, dann könne er als »schadstiftender Wolf« deklariert werden. Eine sogenannte Entnahmeanordnung sei dann möglich, also ein Abschuss des Tiers.
Im »Managementplan Wolf« des Landes heißt es hierzu: Eine solche Entnahme sei möglich, »setzt in jedem Fall aber die Umsetzung von zumutbaren Alternativen voraus.« In dem Leitfaden wird auch betont, dass Wölfe auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes »besonders und gleichzeitig streng geschützt« sind.
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