Der OLG-Senat habe nun die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, hieß in der Mitteilung. Bislang sei nicht höchstrichterlich geklärt, inwieweit Wirtschaftsprüfer gegenüber ihren Auftraggebern auskunftspflichtig sind und ob von ihnen verlangt werden kann, Akten nicht zu vernichten, wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Ein EY-Sprecher äußerte zunächst nicht.
Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand einräumte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren Dax-Konzerns über Jahre testiert.
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