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Wirecard-Insolvenzverwalter fordert 1,5 Mrd. Euro von EY

Der Wirecard-Insolvenzverwalter will von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY rund 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Klage sei am 20. Dezember am Landgericht Stuttgart eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Sowohl EY als auch ein Sprecher des Insolvenzverwalters äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht. Zuvor hatte das »Handelsblatt« berichtet.

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Das Logo von Ernst & Young (EY) ist an einem Hochhaus angebracht. Foto: Soeren Stache/DPA
Das Logo von Ernst & Young (EY) ist an einem Hochhaus angebracht.
Foto: Soeren Stache/DPA

Das Gericht in Stuttgart ist zuständig, weil dort die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihren Sitz hat. Der damals im Dax notierte Zahlungsdienstleister Wirecard war 2020 zusammengebrochen, nachdem 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hatte jahrelang die Bilanzen testiert. Der wegen Betrugs angeklagte frühere Vorstandschef Markus Braun steht seit einem Jahr vor einer Strafkammer des Landgerichts München.

Der Insolvenzverwalter wirft EY langjähriges systematisches Versagen vor bei der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse der Wirecard AG sowie der Jahresabschlüsse der Wirecard Technologies GmbH für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019 und damit zusammenhängender Dienstleistungen für die Wirecard-Gruppe, wie das Gericht mitteilte. »Die Beklagte habe ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten als Abschlussprüferin vielfach, schwerwiegend und bewusst verletzt.«

Bei pflichtgemäßer Prüfung hätten die Jahres- und Konzernabschlüsse der Wirecard AG und die Jahresabschlüsse der Wirecard Technologies GmbH seit 2015 nicht mehr uneingeschränkt testiert werden dürfen, argumentiert der Insolvenzverwalter. Die von EY pflichtwidrig erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke seien unrichtig gewesen. "Bei pflichtgemäßer Prüfung wäre die Wirecard-Affäre frühzeitig aufgedeckt, schädigende Handlungen der dortigen Verantwortlichen eingestellt und die daraus resultierten Schäden unterbunden worden und nicht entstanden, heißt es in der Klage nach Angaben des Gerichts weiter.

© dpa-infocom, dpa:231229-99-439950/2