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Aktuell Kältewelle

Winterreifen, Kratzen, Räumen: Was Sie bei Schnee und Eis beachten müssen

Das Wetter hält in den kommenden Tagen für uns alle ein paar Überraschungen bereit. Deshalb sollte man sich vorbereiten und die Regeln, die für den bevorstehenden Wintereinbruch gelten, kennen. Wir haben ein paar wichtige Fragen für Sie beantwortet.

08.01.2026, Baden-Württemberg, Bad Urach: Eine Frau zieht sich am Uracher Wasserfall am Rand der Schwäbischen Alb Spikes an. Fot
08.01.2026, Baden-Württemberg, Bad Urach: Eine Frau zieht sich am Uracher Wasserfall am Rand der Schwäbischen Alb Spikes an. Foto: Katharina Kausche/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
08.01.2026, Baden-Württemberg, Bad Urach: Eine Frau zieht sich am Uracher Wasserfall am Rand der Schwäbischen Alb Spikes an. Foto: Katharina Kausche/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

REUTLINGEN. Schnee und Eis haben Deutschland fest im Griff. Zum Wochenende soll es nochmals einen Schub an weißer Pracht geben. Doch was für die einen pittoresk ist, kann auch ganz schnell gefährlich werden. Manches Medium titelte zur jüngsten Kältewelle sogar von Lebensgefahr. Das scheint zwar deutlich überzogen, dennoch sollte man wissen, was beispielsweise rechtlich gilt, wenn das Wetter den täglichen Weg zur Arbeit erschwert, oder welche Rechte und Pflichten die Teilnehmer im Straßenverkehr haben. Wir haben ein paar wichtige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Ja. Winterreifen sind Pflicht. Aber: Es gibt keine feste generelle Winterreifenpflicht nach Kalenderdatum. Bei Winterreifen gilt eine situative Pflicht in Deutschland. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee, Schneematsch oder Glatteis dürfen Fahrzeuge nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren, die mit einem entsprechenden Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – gekennzeichnet sind. Wer bei diesen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Zudem kann die KFZ-Versicherung bei einem Unfall ihre Leistungen reduzieren oder in manchen Fällen sogar komplett verweigern.

Für Fahrräder gibt es übrigens keine gesetzliche Winterreifenpflicht in Deutschland. Aber spezielle Winterreifen oder zumindest Reifen mit gutem Profil sind für mehr Sicherheit bei Kälte, Nässe, Schnee und Eis stark empfohlen, insbesondere mit Spikes für extreme Glätte. Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen sind Spikereifen bei Fahrrädern erlaubt. Um sicher zu bleiben, sollte zudem der Reifendruck reduziert werden.

Für Fahrräder gelten im Winter andere Regeln als für Autos.
Für Fahrräder gelten im Winter andere Regeln als für Autos. Foto: Claudio Thoma/keystone/Claudio Thoma/KEYSTONE/dpa
Für Fahrräder gelten im Winter andere Regeln als für Autos.
Foto: Claudio Thoma/keystone/Claudio Thoma/KEYSTONE/dpa

Wie sehr müssen Autofahrer ihr Fahrzeug von Schnee und Eis befreien?

Um sein Fahrzeug laut Straßenverkehrsordnung jederzeit komplett sicher führen zu können, muss die Windschutzscheibe komplett frei sein. Das oft gesehen »Guckloch« reicht nicht. Front- und Seitenscheiben sowie die Heckscheibe müssen, soweit sie für die Sicht nötig sind, ebenfalls freigekratzt oder von Schnee befreit werden. Außenspiegel, Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker dürfen nicht von Schnee verdeckt sein. Auch die Kennzeichen müssen vollständig lesbar sein. Zudem müssen Motorhaube und Dach von Schnee und Eis befreit sein, da hier die Gefahr besteht, dass diese, wenn sie sich lösen, die eigene Sicht oder die von anderen Verkehrsteilnehmern behindern. Fliegende Eisplatten könnten zudem andere Fahrzeuge beschädigen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von 5 bis 35 Euro. 

Wie schnell darf ich bei Schneefall fahren?

Ein echtes Tempolimit für Schneefall gibt es nicht. Allerdings gilt ebenso wie bei Nebel: Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist eine maximale Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern nicht zu überschreiten. Auch mit Schneeketten darf nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Als Faustregel gibt die Polizei aus: »Fahren Sie immer so schnell, wie Sie Ihr Fahrzeug sicher beherrschen, was meist deutlich langsamer ist, als erlaubt. Die Geschwindigkeit muss an Sicht- und Straßenverhältnisse angepasst werden.« Bei guten Straßenverhältnissen sollten Autofahrer zudem wissen, ob ihre Winterreifen eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben.

Wer muss Gehwege räumen und bis wann?

Für das Räumen von Gehwegen sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich, da die Kommunen diese Pflicht per Satzung auf sie übertragen, was oft auch durch Mietverträge an Mieter weitergegeben werden kann. Die genauen Zeiten, Breiten und Regeln variieren je nach Gemeinde, aber überwiegend müssen Gehwege werktags von 7 bis 20/22 Uhr geräumt werden, um Fußgänger vor Schnee und Glätte zu schützen; bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen bei Stürzen.

Nicht jedes Streumittel, das im Discounter gekauft werden kann ist auch erlaubt.
Nicht jedes Streumittel, das im Discounter gekauft werden kann ist auch erlaubt. Foto: Britta Pedersen/dpa/Britta Pedersen/dpa
Nicht jedes Streumittel, das im Discounter gekauft werden kann ist auch erlaubt.
Foto: Britta Pedersen/dpa/Britta Pedersen/dpa

Womit darf ich Gehwege streuen, um diese sicherer zu machen?

Streusalz ist in vielen Kommunen Baden-Württembergs für Privatpersonen verboten oder stark eingeschränkt, um Umwelt und Pflanzen zu schützen. Erlaubt sind oft nur Ausnahmen bei extremen Wetterlagen (insbesondere Eisregen) oder an gefährlichen Stellen, wobei Städte wie Stuttgart, Freiburg und Mannheim strenge Regeln haben und auf umweltfreundliche Alternativen wie Splitt verweisen, Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Verwendet werden dürfen nur Streumittel, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind Sand, Splitt oder Granulat..

Wer ist schuld, wenn jemand stürzt?

Der Grundstückseigentümer muss, wie bereits erwähnt, für die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen sorgen. Aber auch Fußgänger müssen bei Schnee und Eis spezielle Vorsicht walten lassen, insbesondere durch das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit gutem Profil. Beispielsweise werden hier dicke Sohlen oder knöchelhohe Schuhe genannt. Dadurch kann Rutschgefahr minimiert werden. Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht für »spezielles« Schuhwerk gibt, wird die erhöhte Sorgfaltspflicht des Fußgängers im Ernstfall in Betracht gezogen.

Muss ich trotz Schnee und Eis pünktlich zur Arbeit erscheinen?

Schnee und Eis machen den täglichen Weg zur Arbeit in den kommenden Tagen gefährlich. Auch die Bahn und Busse kämpfen mit der Witterung. Arbeitsrechtlich ist die Lage allerdings klar: Arbeitnehmer müssen selbst sicherstellen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz sind. Laut Gesetzgebung ist dies das sogenannte Wegerisiko. Verlorene Stunden müssen zwar nicht unbedingt nachgeholt werden, sie werden aber auch nicht bezahlt. Schlechtes Wetter ist zudem kein Grund, für den Homeoffice gewährt werden muss. Wenn ein Unternehmen wegen des schlechten Wetters schließen muss, gilt das laut Gewerkschaften aber als Betriebsrisiko. Stehen die Bänder also wegen Eis und Schnee still, darf das bei Arbeitnehmern nicht für Lohneinbußen sorgen.

Übrigens: Auch eine Dienstfahrt darf bei Glatteis nicht einfach verweigert werden. Wenn jedoch Lebensgefahr besteht oder es behördliche Fahrverbote gibt, darf der Arbeitnehmer diese verneinen.

Der Arbeitsweg im Winter kann gefährlich werden. Doch deswegen  einfach zuhause zu bleiben, kann für Konsequenzen sorgen.
Der Arbeitsweg im Winter kann gefährlich werden. Doch deswegen einfach zuhause zu bleiben, kann für Konsequenzen sorgen. Foto: Federico Gambarini/dpa/Federico Gambarini/dpa
Der Arbeitsweg im Winter kann gefährlich werden. Doch deswegen einfach zuhause zu bleiben, kann für Konsequenzen sorgen.
Foto: Federico Gambarini/dpa/Federico Gambarini/dpa

Für welche Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber bei extremer Kälte oder Schnee sorgen?

Der Arbeitgeber muss Ihnen bei extremen Kältebedingungen spezielle Winterkleidung zur Verfügung stellen, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um Sie vor Gesundheitsrisiken zu schützen. Besonders bei Arbeiten im Freien oder in ungeheizten Räumen gehören wetterfeste Jacken, Hosen, Handschuhe, Kopf- und Fußschutz sowie Pausen und Aufwärmmöglichkeiten dazu. Bei extremer Kälte gelten im Büro Mindesttemperaturen je nach Tätigkeit, wobei für leichte Büroarbeit mindestens 20 Grad vorgeschrieben sind, während bei körperlich schwererer Arbeit auch 17 Grad oder 12 Grad möglich sind.

Wann bleiben die Schulen in Baden-Württemberg wegen Schnee und Eis geschlossen?

Es gibt keine generelle landesweite Vorschrift, ab dem bei Schnee, Glatteis oder Eisregen der Unterricht automatisch ausfällt oder die Schulen geschlossen werden. Der Unterricht findet grundsätzlich wie geplant statt, solange die Schule geöffnet ist und die Sicherheit sichergestellt werden kann. Schüler dürfen der Schule ausnahmsweise fernbleiben, wenn der Schulweg aufgrund des Wetters unzumutbar (beispielsweise extremes Glatteis) ist. Sie gelten dann als entschuldigt. Deo Schule muss jedoch auch in diesem Fall verständigt werden. Ferner entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger oder der lokalen Schulbehörde, ob bei extremen Wetterlagen der Unterricht ganz oder teilweise entfällt. (GEA)